Rechtliche Fallstricke: Remote Arbeiten aus dem Ausland
Während das Thema Corona und Arbeiten unter Pandemiebedingungen bei vielen Organisationen dazu geführt hat, dass sie sich das erste Mal mit Themen wie Remote Work oder Home Office beschäftigt haben, sind einige Organisationen bereits weiter und beschäftigen sich mit dem der Möglichkeit des „Remote Work aus dem Ausland“.
Die Motivation sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, kann vielfältig sein. Entweder spielen betriebliche Erfordernisse eine Rolle oder die Organisation möchte das Thema als Teil von möglichen Incentive-Maßnahmen für die Beschäftigten vorantreiben, um die eigene Atrraktivität für Arbeitnehmer zu steigern.
Der neue Bitkom-Leitfaden »Remote Work aus dem Ausland« beleuchtet die spezifischen Herausforderungen des mobilen Arbeitens im Ausland und ihre Lösungsmöglichkeiten und enthält auch einen kurzen Abschnitt zu den Themen „Datenschutz und IT-Sicherheit“.
(Foto: Goffkein – stock.adobe.com)
Letztes Update:23.02.23
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist
„Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es
Mehr erfahren -
Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten
Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt
Mehr erfahren -
Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen
Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen
Mehr erfahren

