Folge 1: Schrems II und die Folgen für die Nutzung von Bürosoftware (wie z.B. MS Teams) in Deutschland
Zum Ende des Schuljahres gehen die Schulen in Deutschland wieder in den Regelunterricht. Homeschooling per Videokonferenz ist damit hoffentlich erst einmal Vergangenheit. Wenn es wieder dazu kommt, müssen Schulen den Datenschutz in den Griff bekommen. Aufsichtsbehörden sprechen in dieser Situation teilweise sogar von Bußgeldern für staatliche Schulen. Darüber, warum das rechtlich nicht möglich ist und was auch Unternehmen fast ein Jahr nach der Schrems II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Datenschutz beachten müssen, spricht Rolf Schwartmann spricht mit Dr. Stefan Brink, dem Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg.
Letztes Update:31.05.21
Das könnte Sie auch interessieren
-
Episode 64: Datenrecht 2025: Koordinierter Zukunftsoptimismus
In dieser Episode werfen wir einen Blick auf das Datenrecht 2025. Außerdem gibt es einen Jahresrück- und Ausblick über die Themen Datenwirtschaft, Datenschutz, Künstliche Intelligenz, Demokratie und Datensicherheit mit Professor Dr. Tobias Keber (LfDI BW) und Axel Voss (MdEP). Das DataAgenda-Team wünscht frohe Weihnachten und alles Gute für 2025. Weitere ThemenÄnderung des BDSG: Verbändeanhörung abgeschlossenDatenschutz
Mehr erfahren -
Episode 63: Datenschutz in der Onlinewirtschaft – Datennutzungsrecht und Einwilligungsverwaltung
Dirk Freytag (BVDW und Content Pass) und Uli Hegge (netID) sind gestandene Digitalunternehmer. Sie setzen sich für die Umsetzung eines fairen, effizienten und in der Praxis lebbaren Datenschutz in der Onlinewirtschaft ein. Im Podcast geht es um die Idee eines Datennutzungsrechts und das Verständnis des Datenschutzbeauftragten im Sinne eines Datennutzungsbeauftragten, um Einwilligungsverwaltungsdienste und Single-Sign-On-Angebote sowie
Mehr erfahren -
Episode 62: Update KI-VO Herbst 2024
Die KI-VO ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und im Februar 2025 gelten die ersten Fristen. In Brüssel kümmert sich die EU-Kommission um die Umsetzung und sie muss bald Anwendungshilfen vorlegen. Es geht um verbotene Praktiken und die Definition von KI-Systemen. Zugleich zeigen sich schon jetzt Lücken und offene Rechtsfragen, die es zu
Mehr erfahren