Sensibilisierung für Datenschutz auf einfachstem Wege

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichtet jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – zur Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems. Jeder Verantwortliche hat deswegen eine Datenschutzorganisation vorzuweisen, die in der Lage ist, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten zu gewährleisten. Dies ergibt sich aus der Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen (Art. 24 DS-GVO). Die allgemein geltende Accountability des Verantwortlichen (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO) begründet zudem eine grundsätzliche Umkehr der Beweislast. Daher ist es immer Aufgabe des Unternehmens oder jeder sonstigen datenverarbeitenden Stelle den Nachweis erbringen zu können, dass sie rechtskonform agiert hat.

Datenschutz als Querschnittsaufgabe

Datenschutz gelingt nur, wenn er von allen Beteiligten gelebt wird. Dazu müssen aber sowohl abhängig Beschäftigte als auch Führungskräfte mit den gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz & Datensicherheit vertraut gemacht werden. Für Arbeitgeber resultiert daraus eine Pflicht auf organisatorischer Ebene für eine hinreichende Sensibilisierung der Beschäftigten zu sorgen. Über das Thema Datenschutz entsprechend aufzuklären ist also nicht nur wünschenswert, sondern auch gesetzlich vorgegeben.

Aufklärung zum Datenschutz auf verschiedenen Wegen möglich

Der Pflicht zur Aufklärung und Sensibilisierung kann auf unterschiedliche Art und Weise nachgekommen werden. So werden neben betrieblichen Organisationsanweisungen auch regelmäßig interne Schulungen durchgeführt. Das Thema Datenschutz ist aufgrund seiner Komplexität aber sicher nicht in einer einzigen Schulung erlernbar. Dementsprechend müssen Mitarbeiterschulungen kontinuierlich und regelmäßig angeboten werden. Nur so ist auch sichergestellt, dass auch neu ins Unternehmen eingetretene Beschäftigte geschult sind. In welcher Regelmäßigkeit und Frequenz Schulungen schlussendlich anzubieten sind, überlässt das Gesetz der Praxis. Hier geht jedes Unternehmen seine eigenen Wege, was auch eine Umfrage bei XING zuletzt bestätigte. Sicherlich gilt: Umso mehr geschult wird, umso besser vertraut sind die Beschäftigten mit dem Schutz personenbezogener Daten. Gleichwohl sind Schulungen mit Kosten für das Unternehmen und Zeitaufwand für die Betroffenen verbunden, da sie währenddessen nicht ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen können.

Umfrage aus der Xing-Gruppe „Datenschutz – DS-GVO“ vom 23.06.2020

E-Learning für Mitarbeiter und Führungskräfte

Datenschutz gelingt nur, wenn er von allen Beteiligten gelebt wird. Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte schnell und unkompliziert im Thema Datenschutz und kommen Sie so Ihrer Unterweisungspflicht gemäß DS-GVO nach. Sensibilisieren Sie zu einem bewussten Umgang mit personenbezogenen Daten.

https://www.elearning-mit-zertifikat.de/datenschutz/

Merkblatt von DATAKONTEXT als Hilfe

Ergänzend zu Schulungsformaten sollten die Betriebsangehörigen auch nachhaltig zum Thema Datenschutz aufgeklärt werden. Einen einfach umsetzbaren Ansatz dafür bietet die „Mitarbeiterinformation Datenschutz“ von DATAKONTEXT. Darin wird der Themenkomplex verständlich strukturiert dargestellt und grafisch aufbereitet. Typische Gefahrensituationen werden durch hilfreiche Praxistipps umgangen und es findet eine Anleitung zum richtigen Verhalten am Arbeitsplatz statt. Zum Abschluss der Information wird das erlernte Wissen in Testfragen überprüft. Die Materialien sind ebenso in Fremdsprachen verfügbar.

So können alle Beschäftigten durch ansprechende Aufmachung für Datenschutz sensibilisiert werden. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit der Bestellung finden Sie hier:
https://www.datakontext.com/mitarbeiterinformation

Letztes Update:18.09.20

  • Digitale Souveränität und KI im DataAgenda Podcast Folge 93

    Folge 93: Digitale Souveränität in menschlicher Hoheit

    Die Digitale Souveränität Europas ist ein Gebot dieser Zeit. Die menschliche Hoheit in Zeiten zu behalten, in denen KI-Systeme uns das Denken abnehmen können, ist ein anderes. Die Menschen in Europa müssen nun beweisen, dass sie den Herausforderungen gewaschen sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen einen regulatorischen Rahmen schaffen, der Menschenrechte und gute wirtschaftliche

    Mehr erfahren
  • EDSA veröffentlicht DSFA-Muster

    Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als

    Mehr erfahren
  • Transporterschlüsselung bei E-Mail ausreichend

    Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO

    Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner