Smart Home & Datenschutz für Bürger
Immer mehr Menschen digitalisieren und vernetzen ihr Zuhause. Jedes neue internetfähige Gerät eröffnet aber Cyber-Kriminellen auch neue Angriffsmöglichkeiten. Ob die Nutzung von smarten Thermostaten, von Ambiente-Beleuchtung, diversen Sensoren, Aktoren, Überwachungskameras, smarten Türklingeln, elektronischen Schließsystemen oder digitalen Assistenten – jedes dieser smarten Geräte vergrößert auch die Komplexität des zu administrierenden privaten Netzwerks. Zusätzlich werden Unmengen von personenbezogenen Daten über die Nutzer oder auch reine Maschinendaten/Sensordaten ohne Personenbezug generiert. Es entsteht ein ähnlich komplexes System wie im gewerblichen und professionellen Bereich – mit dem Unterschied, dass im privaten Bereich oftmals weder die zeitlichen oder fachlichen Ressourcen für eine angemessene Administration oder den Schutz der personenbezogenen Daten vorhanden sind.
Auch im Bereich Smart Home bewegen sich Anwendungsszenarien in einem rechtlich geregelten Rahmen. Wozu Daten, die im Smart Home entstehen, genutzt werden dürfen, hängt insbesondere davon ab, ob es sich um personenbezogene oder nicht-personenbezogene Daten handelt. Insbesondere dann, wenn im Smart Home personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer verarbeitet werden, entfalten die datenschutzrechtlichen Regelungen ihre Wirkung und sollten die betroffenen Personen schützen.
Es existiert zwar ein Standard für nachweisbare Sicherheit bei vernetzten Geräten im Smart Home (ETSI EN 303 645). Der Standard ist jedoch lediglich eine Empfehlung an die Hersteller, Internet-of-Things-Geräte von Anfang an sicher zu entwickeln (Security by Design) und zugleich eine international anerkannte Messgröße, um zu beurteilen, ob die Geräte über ein Mindestmaß an Cyber-Sicherheit verfügen. Die Spezifikation beschreibt, wie die Konformität definiert und gemäß den Anforderungen aus dem Sicherheitsstandard strukturiert und umfassend getestet werden kann. Mit ETSI TS 103 701 werden Prüfergebnisse der Sicherheitseigenschaften von IoT-Geräten vergleichbar. So wird IoT-erfahrenen Personen eine entsprechende Sicherheitsbewertung ermöglicht. Hersteller können die Testspezifikation für einen Selbsttest nutzen oder ihr Produkt durch eine Prüfstelle evaluieren lassen.
Der BITKOM versucht nun das bestehende Wissensgefälle im Bereich der reinen Privatnutzer von Smart-Home zu begradigen. Hierzu hat der BITKOM den Leitfaden “ Neue Mehrwerte im Smart Home durch Daten – Wie Daten im Smart Home gesammelt, genutzt und verarbeitet werden“ veröffentlicht. Verfolgtes Ziel der Autoren ist es auch, ein klares und verständliches Bild von der Bedeutung von Daten und ihrer Nutzung für den Erfolg von SmartHome-Technologie zu zeichnen. Der Leitfaen soll zeigen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher mit Transparenz und Kontrolle über ihre Smart-Home-Daten die Hoheit über ihre Privatsphäre behalten.
BITKOM
(Foto: HQUALITY – stock.adobe.com)
Letztes Update:01.10.22
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