Übermittlung personenbezogener Daten ins Drittland nach DS-GVO
Frage des GDD-Erfa-Kreises Würzburg zur Übermittlung personenbezogener Daten ins Drittland: Unternehmen A (z. B. Produktion) ist Teil eines Konzerns und sitzt in einem Nicht-EU-Land, z. B. China. Das Unternehmen B des Konzerns (Hauptverwaltung) mit Sitz in Bayern ist für die weltweite Personalverwaltung zuständig. Muss man Art. 3 DS-GVO dahin interpretieren, dass A als Auftraggeber mit
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