Umgang mit offenkundig unbegründeten und exzessiven Betroffenen-Anfragen

Exzessive Anfragen

Offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge können bewirken, dass die zur Erfüllung von Betroffenenrechten bereitzustellenden Ressourcen überbeansprucht oder von einzelnen Antragstellerinnen und Antragstellern zulasten der anderen gleichsam „absorbiert“ werden. Für solche Betroffenen-Anfragen sieht Art. 12 Abs. 5 DS-GVO daher besondere Regelungen vor.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, was den verantwortlichen Stellen die nötige Rechtssicherheit im Umgang mit solchen Anträgen geben soll.

Im Arbeitspapier wird berechtigterweise darauf hingewiesen, dass die in dem Papier beantworteten Fragen die Besonderheiten des öffentlichen Sektors berücksichtigen. Dies sollte bei der Übertragung der genannten Lösungswege und Antworten auf den nicht-öffentlichen Sektor immer bedacht werden.

Arbeitspapier beantwortet die häufigsten Fragen zu den Betroffenen-Anfragen


Das vorliegende Arbeitspapier beantwortet in diesem Zusammenhang folgende häufig auftretende Fragen:
1. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich eines Entgelts, wenn Anträge nach Art. 15 ff. DS-GVO zu bearbeiten sind?
2. Wann ist ein Antrag „offenkundig unbegründet“?
3. Wann ist ein Antrag „exzessiv“?
4. Wie ist auf einen offenkundig unbegründeten oder exzessiven Antrag zu reagieren?
5. Wie ist das Entgelt nach Art. 12 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a DS-GVO zu bemessen und abzurechnen?

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)





Letztes Update:03.10.19

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner