Umgang mit offenkundig unbegründeten und exzessiven Betroffenen-Anfragen

Exzessive Anfragen

Offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge können bewirken, dass die zur Erfüllung von Betroffenenrechten bereitzustellenden Ressourcen überbeansprucht oder von einzelnen Antragstellerinnen und Antragstellern zulasten der anderen gleichsam „absorbiert“ werden. Für solche Betroffenen-Anfragen sieht Art. 12 Abs. 5 DS-GVO daher besondere Regelungen vor.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, was den verantwortlichen Stellen die nötige Rechtssicherheit im Umgang mit solchen Anträgen geben soll.

Im Arbeitspapier wird berechtigterweise darauf hingewiesen, dass die in dem Papier beantworteten Fragen die Besonderheiten des öffentlichen Sektors berücksichtigen. Dies sollte bei der Übertragung der genannten Lösungswege und Antworten auf den nicht-öffentlichen Sektor immer bedacht werden.

Arbeitspapier beantwortet die häufigsten Fragen zu den Betroffenen-Anfragen


Das vorliegende Arbeitspapier beantwortet in diesem Zusammenhang folgende häufig auftretende Fragen:
1. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich eines Entgelts, wenn Anträge nach Art. 15 ff. DS-GVO zu bearbeiten sind?
2. Wann ist ein Antrag „offenkundig unbegründet“?
3. Wann ist ein Antrag „exzessiv“?
4. Wie ist auf einen offenkundig unbegründeten oder exzessiven Antrag zu reagieren?
5. Wie ist das Entgelt nach Art. 12 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a DS-GVO zu bemessen und abzurechnen?

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)





Letztes Update:03.10.19

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner