Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes – Belegschaft sensibilisieren!
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde erstmals ein allgemein gültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Errichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle regelt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Sofort zur Umsetzung verpflichtet sind Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten, für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023.
Gerade Mitarbeiter erlangen häufig als Erste Kenntnis von (potentiellen) Verstößen und Risiken. Wie Unternehmen es schaffen, die gesetzlichen Anforderungen für sich zu nutzen und Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren, zeigt Frau Dr. Felisiak in dem Kurs an Hand des von ihr mitentwickelten E-Learnings.
Eine wesentliche Komponente der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Organisationen ist die Schulung der Mitarbeiter. Es ist von entscheidender Bedeutung, Mitarbeiter durch Schulungen zu sensibilisieren, ihnen die richtigen Schritte aufzuzeigen und die Förderung einer Whistleblower-Kultur zu unterstützen. Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter angemessen schulen, können sie eine Umgebung des Vertrauens und der Offenheit schaffen, in der Probleme sicher gemeldet werden können, ohne Angst vor negativen Konsequenzen.
Frau Dr. Felisiak zeigt Ihnen, wie Sie durch das neue E-Learning in 60 Minuten das gesamte Unternehmen auf Stand bringen.
- Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtsrahmen und Überblick über die gesetzlichen Anforderungen
- Klärung der wichtigsten Begriffe
- Interne Prozesse und Anforderungen
- Aspekte bei der Einführung eines Hinweisgebersystems (u.a. offene Kommunikationskultur)
- Akzeptanz des Hinweisgebersystems durch E-Learning
Das Webinar gibt einen Überblick darüber, welche Anforderungen das Hinweisgeberschutzgesetz vorschreibt und wie diese an Hand eines E-Learnings für die Mitarbeitenden in Unternehmen umgesetzt werden können.
Referentinnen:
Dr. Michaela Felisiak, LL.M. ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist spezialisiert auf Compliance-Themen – darunter Auslandseinsätze von Mitarbeitern, Scheinselbständigkeit, Hinweisgeberschutz – und arbeitet eng mit DATAKONTEXT zusammen.
Renate Keiser, Diplom-Kauffrau, ist Prokuristin bei UNIVADO, einem Full-Service Dienstleister im Bereich E-Learning und Partner von DATAKONTEXT.
Für dieses Webinar nutzen wir den Dienst GoToWebinar.
Testen Sie HIER schon jetzt Ihr System, damit es zum Webinar reibungslos funktioniert.
Letztes Update:09.11.23
Verwandte Produkte
-
Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes – Belegschaft sensibilisieren!
Sponsored Webinar
0,01 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren


