Weitere Koordinierte Maßnahme der EDSA: Umsetzung des Auskunftsrechts
„Das Auskunftsrecht ermöglicht es Einzelpersonen, sich darüber zu informieren, wie und warum ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Leitlinien enthalten Beispiele, die den für die Verarbeitung Verantwortlichen helfen sollen, Auskunftsanträge in einer der DS-GVO entsprechenden Weise zu beantworten“. So fasste es 2022 die damalige Vorsitzende des europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), Andrea Jelinek zusammen, als der Europäische Datenschutzausschuss auf seiner Plenartagung Leitlinien zum Auskunftsrecht verabschiedete.
Nun hat der EDSA hat seine europaweite Aktion „Coordinated Enforcement Framework (CEF)“ für 2024 gestartet. Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden werden sich an dieser Initiative zum Auskunftsrecht beteiligen.
Der EDSA hat auf Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Umsetzung des Auskunftsrechts als Thema seiner dritten koordinierten Aktion ausgewählt. Das Auskunftsrecht ermögliche es Einzelpersonen, zu überprüfen, ob ihre personenbezogenen Daten von Organisationen gesetzeskonform verarbeitet werden. Es sei eines der wichtigsten und am häufigsten ausgeübten Rechte der Bürgerinnen und Bürger und fungiert regelmäßig als eine Art Türöffner für die Ausübung anderer Betroffenenrechte, etwa des Rechts auf Berichtigung und Löschung. Oft münden die entsprechenden Vorgänge in Beschwerden bei den Datenschutzaufsichtsbehörden.
Mit der koordinierten Maßnahme soll ermittelt werden, ob Anpassungen an den Leitlinien erforderlich sind oder ob die Verantwortlichen weiterhin sensibilisiert werden müssen. Hierfür soll ein Fragebogen an Organisationen in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten versandt werden. Soweit sich aus den beantworteten Fragen Anzeichen für Missstände ergeben, sollen weitere Untersuchungen eingeleitet werden. Der EDSA wird auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse über mögliche weitere Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen entscheiden. Des Weiteren sollen alle Ergebnisse gesammelt werden, um einen umfassenderen Einblick in das Thema zu gewährleisten und dessen gezielte Verfolgung auf EU-Ebene zu ermöglichen. Der Ausschuss wird außerdem einen Bericht mit den Ergebnissen veröffentlichen.
European Data Protection Board
(Foto: Franklin – (Generiert mit KI) – stock.adobe.com)
Letztes Update:02.03.24
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