Rechtskonformer Einsatz von Chat-Diensten im Unternehmensbereich
Sogenannte Messenger-Dienste haben parallel zur Verbreitung von Smartphones in den letzten Jahren zentrale Bedeutung für den Austausch von Nachrichten erlangt, andere Kommunikationsdienste wie E-Mail oder SMS vielfach ersetzt und zählen im privaten Alltag zu den beliebtesten Kommunikationsformen. Gründe hierfür sind neben der jederzeitigen Nutzbarkeit über Smartphone und der leichten Bedienbarkeit der Funktionsumfang, der es erlaubt, neben Textnachrichten auch Bilder, Videos oder Sprachnachrichten auszutauschen, Sprach- und Videoanrufe durchzuführen und wahlweise mit einzelnen Teilnehmern oder in der Gruppe zu kommunizieren. Hinzu kommt, dass es sich vielfach um unentgeltlich nutzbare Angebote handelt (vgl. Whitepaper des DSK „Technische Datenschutzanforderungen an Messenger-Dienste im Krankenhausbereich“.)
Auch bei der Kommunikation innerhalb von Unternehmen sowie mit Kunden und Geschäftspartnern spielen Instant-Messenger eine immer wichtigere Rolle. Sie ermöglichen den schnellen, unkomplizierten Austausch von Informationen und Dokumenten per Mobiltelefon. Während der Corona-Pandemie, in der Millionen Beschäftigte zu Hause arbeiteten, hat die Bedeutung der Messenger-Dienste noch zugenommen. Laut einer Studie des Digitalverbands Bitkom vom Mai 2021 nutzen zwei Drittel (66 Prozent) aller Unternehmen Messenger-Dienste für die interne und externe Kommunikation. Im Jahr davor waren es 50 Prozent und 2018 erst 37 Prozent.
Der berufliche oder gewerbliche Einsatz von Messenger-Diensten unterliegt gesetzlichen Datenschutz-Vorgaben, denen gängige Messenger-Dienste bislang nicht oder nur bedingt entsprechen.
Die Rechtslage insbesondere beim Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen ist jedoch komplex, und die bei Verstößen drohenden Sanktionen können schnell zum Hemmnis werden.
Checkliste und Kurzleitfaden
Wissenschaftler*innen des Themenfelds Recht vom FZI Forschungszentrum Informatik haben die derzeitige Rechtslage aufbereitet, welche bereits die aktuelle Novellierung des Telemedien- und Telekommunikationsrechts in Deutschland einbezieht. Mit einer Studie mit 11-Punkte-Checkliste sowie einem zusätzlichen Kurzleitfaden für Unternehmen ist eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für die Auswahl eines Instant-Messengers zur internen und externen Kommunikation entstanden. Die Studie „Daten- und Geheimnisschutz bei der Kommunikation im Unternehmenskontext“ mit Fokus auf Messengerdienstlösungen wurde im November 2021 frei zugänglich („open access“) veröffentlicht.
Angesichts der hohen rechtlichen Anforderungen zum einen an den Datenschutz und zum anderen an den Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist der rechtskonforme Einsatz eines Messengerdienstes für Unternehmen häufig schwer einzuschätzen. Mit der nun vom FZI vorgelegten umfassenden wissenschaftlichen Studie zu Messenger-Diensten in Unternehmen wollen die Rechtsforscher*innen Unternehmen eine Orientierungshilfe bieten.
Die Studie „Daten- und Geheimnisschutz bei der Kommunikation im Unternehmenskontext“ umfasst zirka 300 Seiten und kann hier kostenfrei abgerufen werden: https://url.fzi.de/messengerstudie
Aus den Erkenntnissen der Studie entwickelten die Autor*innen einen 17-seitigen Leitfaden für Praktiker*innen, der hier zum Download bereitsteht: https://url.fzi.de/messenger-LF
Threema GmbH
(Foto: Denys Prykhodov – stock.adobe.com)
Letztes Update:07.11.21
Verwandte Produkte
-
Online-Kompaktkurs: Ende des EU-US Privacy Shield - was nun?
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 93: Digitale Souveränität in menschlicher Hoheit
Die Digitale Souveränität Europas ist ein Gebot dieser Zeit. Die menschliche Hoheit in Zeiten zu behalten, in denen KI-Systeme uns das Denken abnehmen können, ist ein anderes. Die Menschen in Europa müssen nun beweisen, dass sie den Herausforderungen gewaschen sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen einen regulatorischen Rahmen schaffen, der Menschenrechte und gute wirtschaftliche
Mehr erfahren -
Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als
Mehr erfahren -
Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO
Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den
Mehr erfahren


