Datenschutzverstoß beim Online-Recruiting
Informationspflicht bei Datenerhebung aus Drittquellen Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, sondern aus Drittquellen wie öffentlich einsehbaren Profilen, greift die strengere Informationspflicht des Art. 14 DS-GVO statt der milderen Regelung des Art. 13 DS-GVO. Verantwortliche müssen der betroffenen Person dann von sich aus mitteilen, woher die Daten stammen, zu welchem Zweck
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