EDSA-Leitlinien für Bußgeld werden aktualisiert
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die Leitlinien 04/2026 angenommen und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Sie regeln, wann Aufsichtsbehörden ein Bußgeld statt oder neben anderen Abhilfemaßnahmen nach Art. 58 Abs. 2 DS-GVO verhängen sollen. Die Leitlinien 04/2022 zur Berechnung der Bußgeldhöhe bleiben daneben bestehen, die bisherigen Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zu diesem Thema werden ersetzt. Fünf Schritte
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