Podcast Cover des DataAgenda Podcast mit Michael Grupp und Eva-Maria Pottkämper von Bryter sowie Rechtsanwalt Sascha Kremer

Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist

„Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es

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E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

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Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

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Juristische Personen können keine Aussage verweigern

Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden

Das VG Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2025, VG 1 K 607/22) hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die aufsichtsbehördlichen Auskunftsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestätigt und konkretisiert. Ausgangsfall: Adressvermietung ohne Rechtsgrundlage Hintergrund war die Verwarnung eines Buchverlags, der Kundendaten ohne Einwilligung und ohne sonstige gesetzliche Grundlage zu

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Lettershop als joint Controllership

Datenschutzrechtliche Bewertung eines sog. Lettershop-Verfahrens

Im Jahresbericht 2025 (Ziffer 2) setzt sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisch mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO im sogenannten Lettershop-Verfahren auseinander. Gegenstand des Verfahrens war eine Verwarnung gegen ein werbendes Unternehmen, das über eine Adresshändlerin Zielgruppen anhand sozioökonomischer Merkmale wie Wohnort und Kaufkraft für

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KI Ai in a Nutshell

BayLfD baut Informationsangebot zu KI und Datenschutz aus

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) erweitert kontinuierlich sein Angebot zur datenschutzkonformen Gestaltung von KI-Einsatzszenarien in der bayerischen Verwaltung. Hintergrund ist die zunehmende Nutzung von KI-Anwendungen durch öffentliche Stellen, die bei Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzrechtliche Anforderungen auslöst. Zentrales Referenzdokument bleibt die Orientierungshilfe „Datenschutz bei KI-Projekten in der bayerischen Verwaltung“, die den rechtlichen Rahmen aus

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