Neues Arbeitspapier: Vernichtung und Entsorgung von Datenträgern
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat mit Stand 1. Mai 2026 ein Arbeitspapier zur datenschutzkonformen Vernichtung und Entsorgung von Datenträgern veröffentlicht. Es richtet sich an bayerische öffentliche Stellen, liefert aber auch für private Verantwortliche praxisrelevante Orientierung zu den geltenden technischen Normen und organisatorischen Anforderungen. Rechtsgrundlage und Normenlage Verantwortliche sind nach Art. 24 Abs.
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