Bafin Kontrolle KI Aufsicht Banken Finanzsektor

Bafin wird Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme im Finanzsektor

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung (KI-MIG) am 29. Juli 2026 übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Marktüberwachung für KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen. Die neue Zuständigkeit betrifft nach § 2 Abs. 3 KI-MIG von der Bafin oder der EZB beaufsichtigte Finanzunternehmen, Emittenten signifikanter vermögenswertreferenzierter Token

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Transparenz- und Anonymisierungsmängel bei KI-gestütztem Inkasso

Transparenz- und Anonymisierungsmängel bei KI-gestütztem Inkasso

Im Jahresbericht 2025 schildert die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) die Ergebnisse einer Vor-Ort-Prüfung bei einem Inkassounternehmen, das Schuldnerdaten mittels KI und Verhaltensforschung analysiert, um Ansprachekanal, Tonalität und Kontaktzeitpunkt zu optimieren. Über die reine Forderungseinziehung hinaus wurden die Daten zudem zum Training und zur Optimierung der eingesetzten KI-Modelle verwendet. Hierbei stellte die Behörde

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Mitarbeiterexzess

Bußgeldverfahren wegen „Mitarbeiterexzessen“ im Gesundheits- und Polizeibereich

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) berichtet in ihrem Jahresbericht 2025 über eine Vielzahl von Bußgeldverfahren wegen sogenannter Mitarbeiterexzesse – Fälle, in denen Beschäftigte personenbezogene Daten, auf die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit berechtigten Zugriff hatten, unbefugt zu privaten Zwecken verarbeiteten. Betroffen waren insbesondere der Gesundheits- und der Polizeibereich; die Fälle verdeutlichen

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Datenschutz und Inkasso

FAQ zum Datenschutz bei Inkassounternehmen

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat einen umfassenden FAQ-Beitrag zum Datenschutz bei der Forderungseinziehung durch Inkassounternehmen veröffentlicht. Der Beitrag bündelt die wesentlichen Rechtsgrundlagen und Aufsichtspraxis für die Datenweitergabe zwischen Gläubiger:innen, Inkassounternehmen und Auskunfteien und kann auch in der Beratungspraxis von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen mit Forderungsmanagement relevant werden. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Die Übermittlung

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Löschungsanspruch nach Ende des Bewerbungsverfahrens

Kein Löschungsanspruch nach Bewerbungsverfahren

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat mit Erkenntnis vom 8. Juli 2026 (W137 2333649-1) eine Beschwerde wegen Verletzung des Rechts auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO abgewiesen und damit einen praxisrelevanten Fall zur Speicherung von Bewerbungsunterlagen entschieden. Sachverhalt Ein Bewerber hatte seiner Bewerbung Schriftsätze beigelegt, mit denen er die Verarbeitung seiner Daten ausschließlich auf den Bewerbungsprozess beschränken

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ernichtung und Entsorgung von Datenträgern

Neues Arbeitspapier: Vernichtung und Entsorgung von Datenträgern

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat mit Stand 1. Mai 2026 ein Arbeitspapier zur datenschutzkonformen Vernichtung und Entsorgung von Datenträgern veröffentlicht. Es richtet sich an bayerische öffentliche Stellen, liefert aber auch für private Verantwortliche praxisrelevante Orientierung zu den geltenden technischen Normen und organisatorischen Anforderungen. Rechtsgrundlage und Normenlage Verantwortliche sind nach Art. 24 Abs.

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