Schulungspflicht für Geschäftsleitungen nach BSIG
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat jüngst eine aktualisierte Handreichung zur Umsetzung der Schulungspflicht für Geschäftsleitungen nach § 38 Absatz 3 BSIG veröffentlicht. Das Dokument richtet sich an Geschäftsleitungen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen im Sinne der NIS-2-Umsetzung und gibt Orientierung zu Inhalt, Format und Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen. Gesetzlicher Rahmen
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