E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

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Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

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Juristische Personen können keine Aussage verweigern

Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden

Das VG Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2025, VG 1 K 607/22) hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die aufsichtsbehördlichen Auskunftsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestätigt und konkretisiert. Ausgangsfall: Adressvermietung ohne Rechtsgrundlage Hintergrund war die Verwarnung eines Buchverlags, der Kundendaten ohne Einwilligung und ohne sonstige gesetzliche Grundlage zu

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Lettershop als joint Controllership

Datenschutzrechtliche Bewertung eines sog. Lettershop-Verfahrens

Im Jahresbericht 2025 (Ziffer 2) setzt sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisch mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO im sogenannten Lettershop-Verfahren auseinander. Gegenstand des Verfahrens war eine Verwarnung gegen ein werbendes Unternehmen, das über eine Adresshändlerin Zielgruppen anhand sozioökonomischer Merkmale wie Wohnort und Kaufkraft für

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KI Ai in a Nutshell

BayLfD baut Informationsangebot zu KI und Datenschutz aus

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) erweitert kontinuierlich sein Angebot zur datenschutzkonformen Gestaltung von KI-Einsatzszenarien in der bayerischen Verwaltung. Hintergrund ist die zunehmende Nutzung von KI-Anwendungen durch öffentliche Stellen, die bei Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzrechtliche Anforderungen auslöst. Zentrales Referenzdokument bleibt die Orientierungshilfe „Datenschutz bei KI-Projekten in der bayerischen Verwaltung“, die den rechtlichen Rahmen aus

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Bafin Kontrolle KI Aufsicht Banken Finanzsektor

Bafin wird Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme im Finanzsektor

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung (KI-MIG) am 29. Juli 2026 übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Marktüberwachung für KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen. Die neue Zuständigkeit betrifft nach § 2 Abs. 3 KI-MIG von der Bafin oder der EZB beaufsichtigte Finanzunternehmen, Emittenten signifikanter vermögenswertreferenzierter Token

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