„Achtung Kamera!“ – Aufsichtsbehörde gibt Hinweise zur Videoüberwachung

Videoüberwachung nach BDSG verfassungswidrig

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat neue Orientierungshilfe mit dem Titel „Achtung Kamera!“ veröffentlicht. Die umfangreiche Orientierungshilfe trägt dem Umstand Rechnung, dass Videoüberwachungsanlagen in großer Zahl eingesetzt werden und damit, sich die Verletzung der Rechte von Betroffenen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht hat.

Die Behörde gibt an, dass auf 130 Eingaben im Jahr 2021 folgten 140 in 2022 und rund 200 in 2023. Der Anstieg sei ausschließlich auf Videoüberwachungen durch nichtöffentliche Stellen zurückzuführen (186 in 2023).

Vor allem Kameras in der Nachbarschaft veranlassen nach Angaben der Behörde mehr Bürgerinnen und Bürger zu einer Beschwerde. Hier verdoppelten sich die Eingaben seit 2021 auf nunmehr über 50 in 2023. Meist fühlen sich Betroffene von ihrem Nachbarn oder ihrer Nachbarin überwacht. Oftmals ist dies auch nur ein Aspekt eines größeren Nachbarschaftsstreits. In etlichen Fällen richteten Privatpersonen ihre Überwachungskamera zudem auf Gehwege oder Pkw-Stellflächen. Generell hätten die Beschwerden, die die Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsflächen betreffen, deutlich zugenommen: von knapp 60 in 2021 auf über 90 in 2023.

Die neue Broschüre informiert über die Rechtslage bei Videoüberwachungen durch Privatpersonen, Unternehmen und Behörden. Praxisnah werden die datenschutzrechtlichen Grenzen des Kameraeinsatzes erläutert. Die Leserinnen und Leser erfahren u. a., warum Dashcams und andere private Kameras häufig unzulässig sind und was für Unternehmen, Kommunen und die Polizei gilt.

In »Achtung Kamera!« erläutert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte die rechtlichen Anforderungen und Grenzen der Videoüberwachung – sowohl für nichtöffentliche Stellen, wie Privatpersonen und Unternehmen, als auch für öffentliche Stellen, insbesondere für Kommunen und die sächsische Polizei. Auf über 110 Seiten werden zudem manche Missverständnisse und sich hartnäckig haltende Annahmen richtiggestellt. So existiert beispielsweise noch immer die Vorstellung, dass erst bei der Anfertigung von Videoaufzeichnungen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Des Weiteren gehen etliche Verantwortliche davon aus, allein das Anbringen eines Hinweisaufklebers – oftmals nur in Form eines Kamerapiktogramms – würde ausreichen, um eine Videoüberwachung zu legalisieren.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Letztes Update:07.04.24

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