Datenschutz im Vereinsleben

Datenschutz im Verein

Mit der Broschüre „Datenschutz im Verein“, die die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI LNRW) nun in der zweiten Auflage veröffentlicht, versucht die LDI die Wissenslücken weiter zu schließen, die es beim Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Vereine geben kann.

In Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland 620.000 Vereine mit über 50 Millionen Vereinsmitgliedern existieren, scheinen die Adressaten der Broschüre auch für die Betrachtungen einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde nicht ganz unbedeutend zu sein. Personenbezogene Daten werden in Vereinen viel häufiger verarbeitet, als man vielleicht denkt. Zu der klassischen Datenverarbeitung bei der Pflege der Mitgliederkartei, über Adresslisten der Fördernden, Veröffentlichungen im Internet, Veröffentlichungen von Fotos aus Vereinsveranstaltungen oder der Frage, was mit den Daten der Ex-Mitglieder zu passieren hat, wenn sie ausgetreten sind, dürfte pandemiebedingte Fragen wie zur Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen von 3G-Regelungen hinzugekommen sein.

Wie die LDI NRW bereits im Vorwort ihrer Broschüre herausarbeitet, wird die Umsetzung der DS-GVO gerade in den zumeist ehrenamtlich geführten kleineren Vereinen häufig als besondere Herausforderung empfunden. Vielfach sind weder Zeit noch Mittel für eine umfangreiche Prüfung und Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO vorhanden. Dies auch deshalb, weil es zwar zahlreiche Hilfestellungen zur Umsetzung der DS-GVO – etwa im Internet – gibt, aber häufig unklar bleibt, inwieweit diese für Vereine relevant sind.
Die Broschüre kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/oh-datenschutz-im-verein-nach-der-dsgvo_4_7.pdf

Es sei darauf hingewiesen, dass auch das BayLDA einige nützliche Informationen für Vereine zur Verfügung stellt. In seinem Praxisratgeber  DS-GVO Anforderungen für Vereine  findet sich ein kurzer Überblick über die wichtigsten Themen und Vorkehrungen sowie Templates für ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und andere praxisrelevante Muster:

https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein.pdf

https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein_verzeichnis.pdf

(Foto: NDABCREATIVITY – stock.adobe.com)





Letztes Update:17.06.22

  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
  • Chatbots in der Verwaltung

    LLM-gestützte Chatbots in der öffentlichen Verwaltung

    Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat mit „AI in a Nutshell 3“ eine praxisorientierte Kurzinformation zum datenschutzkonformen Einsatz von LLM-gestützten Chatbots in bayerischen Behörden veröffentlicht. Das Dokument strukturiert die relevanten Anforderungen entlang der drei Phasen Beschaffung, Implementierung und Nutzung. Beschaffung: Vorabprüfung als Pflichtprogramm Bereits im Vorfeld der Beschaffung ist umfassend zu klären, ob

    Mehr erfahren
  • Incidentmanagement im Krankenhaus

    Datenpannenmanagement: LDI NRW identifiziert strukturelle Schwachstellen

    Keine Datenpanne in zwei Jahren – klingt gut, ist aber verdächtig. Zu diesem Schluss kommt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) nach einer Befragung von 33 Kliniken zum Umgang mit Datenschutzvorfällen. Das Ergebnis zeigt ein gemischtes Bild: solide IT-Sicherheitsstandards auf der einen, mögliche Lücken im internen Meldewesen auf der anderen Seite. Untersuchungsgegenstand

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner