Datenschutz im Vereinsleben
Mit der Broschüre „Datenschutz im Verein“, die die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI LNRW) nun in der zweiten Auflage veröffentlicht, versucht die LDI die Wissenslücken weiter zu schließen, die es beim Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Vereine geben kann.
In Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland 620.000 Vereine mit über 50 Millionen Vereinsmitgliedern existieren, scheinen die Adressaten der Broschüre auch für die Betrachtungen einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde nicht ganz unbedeutend zu sein. Personenbezogene Daten werden in Vereinen viel häufiger verarbeitet, als man vielleicht denkt. Zu der klassischen Datenverarbeitung bei der Pflege der Mitgliederkartei, über Adresslisten der Fördernden, Veröffentlichungen im Internet, Veröffentlichungen von Fotos aus Vereinsveranstaltungen oder der Frage, was mit den Daten der Ex-Mitglieder zu passieren hat, wenn sie ausgetreten sind, dürfte pandemiebedingte Fragen wie zur Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen von 3G-Regelungen hinzugekommen sein.
Wie die LDI NRW bereits im Vorwort ihrer Broschüre herausarbeitet, wird die Umsetzung der DS-GVO gerade in den zumeist ehrenamtlich geführten kleineren Vereinen häufig als besondere Herausforderung empfunden. Vielfach sind weder Zeit noch Mittel für eine umfangreiche Prüfung und Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO vorhanden. Dies auch deshalb, weil es zwar zahlreiche Hilfestellungen zur Umsetzung der DS-GVO – etwa im Internet – gibt, aber häufig unklar bleibt, inwieweit diese für Vereine relevant sind.
Die Broschüre kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/oh-datenschutz-im-verein-nach-der-dsgvo_4_7.pdf
Es sei darauf hingewiesen, dass auch das BayLDA einige nützliche Informationen für Vereine zur Verfügung stellt. In seinem Praxisratgeber DS-GVO Anforderungen für Vereine findet sich ein kurzer Überblick über die wichtigsten Themen und Vorkehrungen sowie Templates für ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und andere praxisrelevante Muster:
https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein.pdf
https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein_verzeichnis.pdf
(Foto: NDABCREATIVITY – stock.adobe.com)
Letztes Update:17.06.22
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren



