GDD nimmt Stellung zur Änderung des Telemediengesetzes

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) nahm zur geplanten Änderung des Telemediengesetzes im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie Stellung.

Am 1. April 2020 hat die Bundesregierung den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze im Kabinett beschlossen. Mit dem Entwurf werden die Änderungen der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelungen sollen noch vor Ende der Umsetzungsfrist am 19. September 2020 in Kraft treten.

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Artikelgesetz werden weitere Anforderungen der AVMD-Richtlinie umgesetzt. So sieht die Richtlinie auch Einschränkungen der Werbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten vor. Dies erfordert Änderungen im Tabakerzeugnisgesetz. Die inhaltsbezogenen Anforderungen der Richtlinie für Fernsehen und audiovisuelle Mediendienste auf Abruf, die z.B. die Werbung, den Jugendschutz oder die Einhaltung einer europäischen Quote betreffen, gelten auch für die Deutsche Welle. 

Aus Sicht der GDD sind vor allem die geplanten Änderungen des TMG von besonderer Relevanz. Videosharingplattformen müssen laut der vorliegenden Drucksache in Zukunft ein Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden wegen Verstößen gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften einrichten. Abseits der AVMD-Richtlinie soll es jedoch keine weiteren Anpassungen oder Änderungen des TMG geben. Hierzu hat die GDD Stellung bezogen, die allen Mitgliedern des federführend zuständigen Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier abrufen

Letztes Update:06.06.20

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