EU-UK-Angemessenheitsbeschluss bleibt bis Dezember 2031 gültig
Der EDPB hat am Oktober 2025 zwei Stellungnahmen („Opinion 26/2025“ und „Opinion 27/2025“) zu den Entwürfen der Europäische Kommission für die Verlängerung der Angemessenheitsbeschlüsse des Vereinigten Königreichs aufgelegt – einmal im Bereich der Datenschutz‑Grundverordnung (DS‑GVO) und einmal in Bezug auf die Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung (LED). Die Beschlüsse sollen es weiterhin ermöglichen, personenbezogene Daten
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