Datenschutz-Barrieren bei der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vermeiden

Beschreibung

Der Datenschutz nimmt Betriebsrat und Arbeitgeber gleichermaßen in die Pflicht. Aufgrund seiner besonderen Stellung hat der Betriebsrat seinen Umgang mit personenbezogenen (Beschäftigten-)Daten eigenverantwortlich zu organisieren (§ 79a BetrVG). Diese Pflicht wird zunehmend auch von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben betrachtet und kann bei unzureichender Umsetzung den Arbeitgeber zur Unterbrechung des Informationsaustauschs zwingen.

Die Umsetzung des Datenschutzes fordert den Betriebsrat zur Auseinandersetzung mit verschiedenen Fragestellungen wie z. B.:

  • Welche konkreten Anforderungen stellt der Datenschutz an die Organisation der Betriebsratsarbeit, z. B. hinsichtlich technischer und organisatorischer Maßnahmen oder Löschkonzepte?
  • Welche betrieblichen Regelungen können sinnvoll für die Arbeit im Betriebsratsbüro übernommen oder angepasst werden?
  • Wie kann die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber z. B. bei Auskunftsersuchen von Beschäftigten, Datenpannen oder aufsichtsbehördlicher Anforderung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten gestaltet werden, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes gefordert sind?

Im Rahmen des Inhouse-Workshops gehen unsere Spezialisten nach einem Initialvortrag mit Ihnen die Kernaspekte der Datenschutz-Organisation im Betriebsratsbüro durch und entwickeln mit Ihnen eine pragmatische Checkliste der erforderlichen Umsetzungsaufgaben.

Referent

Dr. Frank Fenner

Dr. Frank Fenner

Inhaber der Dr. Fenner Consulting, Projektsteuerung und Interimsmanagement, Freiberuflicher Berater Datenschutzmanagement, Kooperationspartner der DMC Datenschutz Management + Consulting GmbH & Co KG


Ihr Nutzen

  • Wir geben Ihnen im Rahmen eines Initialvortrags ein transparentes Bild über die Datenschutzverantwortung des Betriebsrates und die umzusetzenden Datenschutzanforderungen an die Organisation der Arbeit.
  • Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam die Informationssicherheit Ihrer vertraulichen Informationen.
  • Wir entwickeln mit Ihnen im Weiteren geeignete und pragmatische Maßnahmen für Ihre Datenschutzorganisation und entsprechende Ablaufprozesse für ihre individuellen Aufgabengebiete im Betriebsratsbüro. Dabei sollen vorliegende Regelungen und Informationen berücksichtigt werden.
  • Neben Ihrer internen Datenschutz-Organisation als Betriebsrat finden die erforderlichen Datenschutz-Schnittstellen für eine datenschutzkonforme Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber besondere Berücksichtigung.
  • Am Abschluss des Workshops verfügen Sie als Betriebsrat über eine individuelle Checkliste über die identifizierten Umsetzungsmaßnahmen.
  • Darüber hinaus nehmen wir uns aller internen Themen und Sonderwünsche an, die Sie mit unserer Unterstützung lösen möchten.

Ihre Vorteile:

  • Unsere Experten kommen direkt zu Ihnen ins Haus
  • Wir entwickeln nichts „von der Stange“, sondern ein für Sie individuell angepasstes Konzept nach dem Prinzip „so viel wie notwendig, so wenig wie möglich“
  • Sie bekommen klare und pragmatische Umsetzungshilfen, die Ihnen sofort weiter helfen können
  • Prozesse können unmittelbar angepasst werden
  • Datenschutzgrundlagen für die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber werden erarbeitet, z. B. zum datenschutzkonformen Informationsaustausch, zur gemeinsamen Erfüllung von Datenschutzpflichten des gesamten Unternehmens
  • Bei adäquater Umsetzung können die Mitglieder des Betriebsrates DS-GVO-konform arbeiten und Sanktionen etc. vermeiden

Zielgruppe

Mitglieder von Betriebsräten

Dauer: 1 Tag

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