Damit Digitalisierung beherrschbar bleibt

10. Hamburger Datenschutztage
Seit November 2022 ist die Software ChatGPT für jedermann frei verfügbar. Der Textroboter birgt das Potential, Wirtschaft und Gesellschaft komplett zu verändern. Doch am Ende könnte dabei auch die Selbstbestimmung des Menschen auf dem Spiel stehen. Nach einer Selbstbeschreibung ist ChatGPT „ein Chatbot-System, das darauf ausgelegt ist, menschliche Konversationen zu simulieren.“ Es speist sich aus den Daten des digital gespeicherten Weltwissens und verwendet eine „Kombination aus maschinellem Lernen und natürlicher Sprachverarbeitung, um Antworten auf Benutzeranfragen zu generieren“. Dabei kommuniziert es über das komplexe Wesen der Sprache.
KI-Verordnung soll ChatGPT regulieren
ChatGPT ist keine visionäre Zukunftsmusik mehr, sondern inzwischen voll erprobte Technik. Die Welt ist offen für die neue Technik, auch wenn deren Einsatz mit Risiken verbunden ist. Aus diesem Grund ist vor Jahrzehnten das Datenschutzrecht begründet worden, um die mit jeder personenbezogenen Datenverarbeitung verbundenen Risiken für die betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden, zu mindern und beherrschbar zu machen. Da man auch die Anwendung ChatGPT nicht verbieten kann und will, soll man lernen sie zu nutzen und zu verstehen. Nach dem Entwurf der KI-Verordnung der EU, der noch in der laufenden Legislatur des Europäischen Parlaments bis Mai 2024 verabschiedet werden soll, soll stets der Mensch die Letztentscheidung nach der Maschine haben. Da es um den Einsatz von KI im Alltag geht, setzt die Überprüfung und Kontrolle der Software aber Transparenz über die Funktionsweise des Programms und über dessen Datenbasis bei jedem Anwender voraus. Grundsätzlich muss vorhersehbar oder wenigstens nachvollziehbar sein, warum die Software etwas auf eine bestimmte Weise entscheidet und in seiner „Lösung“ berücksichtigt.
Anwendung in der beruflichen Praxis
Der Abgleich von Straßenverkehrsdaten mit dem Fahrtziel in Navigationssystemen gelingt digitalen Anwendungen bereits ohne den Einsatz von KI. Doch mit dem inhaltlichen Anspruch, wächst auch die technische Komplexität. So besteht etwa im Kontext juristischer Wertungen, die sich die KI gerade erschließt, das Problem des flächendeckend überlegenen, aber faktisch schlecht überprüfbaren Kenntnisstand und Verständnis von ChatGPT. Doch mit jeder Anwendung und ständig wachsendem Datenbestand, steigt auch die Qualität dieser Anwendung. Wenn sie besser geworden ist, werden wir aber ein anderes und größeres Problem haben. Weil wir dann vielleicht nicht mehr die Fähigkeit haben, der KI das Wasser zu reichen, um sie mit der Sache angemesseneren Argumenten zu korrigieren. Spätestens dann, wenn juristische Sachverhalte von der KI so präzise beurteilt werden, droht der Mensch die Kontrolle zu verlieren. Das Wissen der Technik kann man sich aber auch zunutze machen. Der Mensch nutzt sie als kreativen Ideengeber, diskutiert mit ihr über die Themen und erweitert so seinen Horizont um die Perspektive der Simulation der KI.
Wie wird ChatGPT in Zukunft verantwortungsvoll eingesetzt?
Wie können Mensch und Gesellschaft es verantworten, ChatGPT nicht zu nutzen, ohne unsere Verantwortung abzugeben, indem wir das Programm nutzen? Die Datenethikkommission der Bundesregierung hat diese Gefahr antizipiert und im Jahr 2019 die Entwicklung eines Algorithmus vorgeschlagen, der jedermann einen transparenten Realitätscheck ermöglicht („Zwei-Säulen-Modell“). Die Kriterien für die „Meinungsbildung“ des Kontrollalgorithmus müssen unter demokratisch legitimierter Aufsicht offen und transparent entwickelt werden. Es muss Kriterien für Pluralität geben, wie man das für die positive Rundfunkordnung kennt, die das Bundesverfassungsgericht für die Sicherung der Meinungsvielfalt etabliert hat. Jedem Ergebnis eines Chats mit ChatGPT (1. Säule) muss eine nach transparenten und allgemein anerkannten Kriterien generierte Antwort eines Referenzalgorithmus gegenübergestellt werden (2. Säule), die sich aus demselben Datenpool speist, wie der Bot. Das Ergebnis der 2. Säule entspricht mit dem tatsächlichen Trend der Realität oder kann daran gemessen werden.
10. Hamburger Datenschutztage: Datenschutz – weil so viel auf dem Spiel steht
Die Digitalisierung ist und bleibt vorerst das Stichwort der Zeit. Nicht nur das Arbeitsleben, auch das Privatleben wird mehr und mehr von digitalen Inhalten eingenommen und die KI erhält in immer Lebensbereiche Einzuge. Das wird gerade anhand des Einsatzes von ChatGPT deutlich! Diese Digitalität bedeutet jedoch auch das Generieren enormer Datenmengen. Sowohl Unternehmensdaten oder Daten einzelner Personen sind Gegenstand digitaler Datenverarbeitung an den unterschiedlichsten Schnittstellen. Grund genug also sich diesen Neuerungen und Entwicklungen intensiver zu widmen. Auf den Hamburger Datenschutztagen werden diese Themen ausführlich behandelt.
Überblick über aktuell und zukünftig relevante datenschutzrechtliche Themen
Die Hamburger Datenschutztage verstehen sich als Plattform für alle am Datenschutz beteiligten Akteure. Digitalisierungs-Expert/innen aus verschiedenen Fachbereichen verschaffen den Teilnehmenden dabei einen Überblick über aktuell und zukünftig relevante datenschutzrechtliche Themen. Unter anderem dabei sind Sascha Kremer von KREMER RECHTSANWÄLTE mit einem Vortrag zur Abgrenzung zwischen Auftragsverarbeitung und Verantwortlichkeit bei Cloudprovidern oder Dr. Carlo Piltz, Partner der Kanzlei Piltz Legal, mit einem Vortrag zu den aktuellen Entwicklungen und best practice zu den DS-GVO-Betroffenenrechte. Auch die globalen Entwicklungen des Datenschutzes, praxistaugliches Risikomanagement, Microsoft 365, Schmerzensgeldansprüche, die Überwachung von Mitarbeitenden und Neuigkeiten zu SAP-Systemen werden im Zuge der Veranstaltung beleuchtet und erläutert werden.
Optional möglich: Pre-Seminar vorab zum Risikomanagement oder Microsoft 365
Neben der zweitägigen Konferenz können alle Teilnehmenden auch zusätzlich noch an einem Pre-Seminar teilnehmen. Dabei besteht die inhaltliche Auswahl zwischen den Themen Risikomanagement und Microsoft 365. Die DS-GVO sieht vor, dass jede Verarbeitungstätigkeit nach den zu erwartenden Risiken beurteilt wird und angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden. Hierbei liegt die Schwierigkeit regelmäßig in der Risikobeurteilung. In dem Pre-Seminar von Marc Neumann werden die Möglichkeiten eines praxisgerechten Risikomanagements aufgezeigt und praxisnah erklärt. Alternativ bietet das Thema Microsoft 365 aus datenschutzrechtlicher Sicht weiterhin viel Diskussionsstoff. So bestehen unverändert Risiken beim Cloud Einsatz oder durch den Drittstaatentransfer nach „Schrems II“ und dem erforderlichen Transfer Impact Assessment (TIA). Auch die gesetzlichen Anforderungen an die Datensicherheit in Form der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) und die IT-Sicherheit lassen sich nur mit Know-how und ordentlicher Umsetzung erfüllen, wie Jan Morgenstern in seinem Pre-Seminar darstellen wird.
Anmeldung jetzt möglich
Freuen Sie sich auf zwei informative Tage im Lindner Hotel Am Michel, treten Sie sowohl mit Referent/innen als auch mit Kolleg/innen in Kontakt und fühlen Sie sich vor allem dazu eingeladen, sich bei tollem Ambiente weiterzubilden, auszutauschen und die Abende entspannt ausklingen zu lassen. Ausführliche Informationen und Anmeldung zu den 10. Hamburger Datenschutztage finden Sie hier.
Letztes Update:09.05.23