25.000 EUR Bußgeld für automatische E-Mail-Weiterleitung
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Norwegen hat ein Bußgeld in Höhe von 25.000 EUR gegen ein nicht namentlich benanntes Unternehmen verhängt. Grund war die Anordnung der automatischen Weiterleitung von E-Mails vom Postfach eines Mitarbeiters an einen gemeinsamen E-Mail-Firmenaccount.
Der Name des Unternehmens wurde nicht öffentlich bekannt gemacht, um die Identitäten der Mitarbeiter zu schützen.
Der Fall wurde durch eine Beschwerde eines Mitarbeiters ins Rollen gebracht, der feststellen musste, dass sein Arbeitgeber hatte eine automatische E-Mails-Weiterleitung einrichten lassen.
Die Weiterleitung erfolgte auf Anordnung des Arbeitgebers, eine automatische Weiterleitung von seinem E-Mail-Konto auf ein gemeinsames Firmen-E-Mail-Konto einzurichten. Für die Anordnung und die Weiterleitung gab der Arbeitgeber betriebliche Gründe an.
Nach einer Untersuchung der Angelegenheit kam die norwegische Datenschutzbehörde zu dem Schluss, dass dem Unternehmen eine Rechtsgrundlage für die Weiterleitung von E-Mails fehlte. Dies Anordnung und Weiterleitung erfolgte unter Verletzung der Vorschriften über den Zugriff des Arbeitgebers auf E-Mail-Konten und anderes elektronisches Material. Ebenso ließ sich die Maßnahme auch mit den Anforderungen der DS-GVO nicht in Einklang bringen.
Auf dieser Grundlage hat die Datenschutzbehörde das Unternehmen angewiesen, seine internen Kontrollverfahren und Richtlinien für den Zugriff auf die E-Mails der Mitarbeiter zu verbessern. Darüber hinaus wurde das Unternehmen zur Zahlung von 250.000 EUR verurteilt, weil es das E-Mail-Konto des Beschwerdeführers ohne eine rechtliche Grundlage erfolgt sei.
European Data Protection Board
(Foto: ra2 studio – stock.adobe.com)
Letztes Update:24.05.21
Verwandte Produkte
-
Strategischer Umgang mit Bußgeldbescheiden und Verbandssanktionengesetz
Seminar
940,10 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Datenschutz, Informationssicherheit und KI als integriertes Prüffeld der Internen Revision
Der DIIR-Arbeitskreis „Datenschutz & Data Governance“ hat seinen bewährten Leitfaden zur Internen Revision und Datenschutz sowie die begleitende Checkliste zur Prüfung der Datenschutzorganisation grundlegend überarbeitet und als Version 3.0 veröffentlicht. Beide Dokumente reagieren auf die erheblich veränderten regulatorischen und technologischen Rahmenbedingungen der letzten Jahre. Erweiterter Themenrahmen: KI und Informationssicherheit neu integriert Datenschutz ist längst kein
Mehr erfahren -
Social Media: LfDI aktualisiert Handlungsrahmen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat seinen Handlungsrahmen für die Nutzung von Social Media durch öffentliche Stellen in aktualisierter Fassung veröffentlicht. Das Dokument trägt der gewachsenen Realität Rechnung, dass Plattformen wie Facebook, TikTok oder X längst zu regulären Kommunikationskanälen von Behörden geworden sind — und schafft dafür klare datenschutzrechtliche Leitplanken.
Mehr erfahren -
LG Freiburg stärkt Auskunftsrecht von (Wett-)Spielern
Das Landgericht Freiburg hat in einem Teilurteil den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO in einem Kontext bestätigt (LG Freiburg, Teilurteil vom 29. Mai 2026 – 8 O 203/24): Ein Spieler klagte gegen zwei maltesische Online-Glücksspielanbieter auf vollständige Auskunft über seine Spiel- und Zahlungshistorie – als Vorstufe zur Rückforderung verlorener Einsätze von geschätzt 100.000 Euro.
Mehr erfahren



