Missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) informiert auf mit einem Hinweisschreiben über eine mutmaßliche „Masche“, die sich die Betroffenenrechte der Artikel 15 bis 22 DS-GVO zunutze macht.
Die Geschäftsstelle der GDD weist darauf hin, dass sie sich in letzter Zeit
aus dem Kreis ihrer Mitglieder vermehrt mit Meldungen über missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO konfrontiert sieht.
Das Vorgehen ziele hierbei darauf ab, unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur außergerichtlichen Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen zu bewegen sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Die hohe Zahl gleichgelagerter Fälle nimmt die GDD zum Anlass, ihre Mitglieder über die Vorgehensweise zu informieren. Selbstverständlich schadet eine Sensibilisierung aller Verantwortlichen in diesem Zusammenhang nicht.
Weitere sachdienliche Hinweise und Empfehlungen der GDD können Interessierte unter nachfolgender URL abrufen:
https://www.gdd.de/downloads/aktuelles/stellungnahmen/21MGInfounredlicheBetroffenenbegehren.pdf
Insbesondere die wertvollen Praxishinweise der GDD werden zur weiteren Beachtung empfohlen.
(Foto: DatenschutzStockfoto – stock.adobe.com)
Letztes Update:05.02.21
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 83: Psychologie im Spiegel der KI
Die Haltung der Menschen zu KI wandelt sich nach dem Befund des Psychologen Stephan Grünewald. Aus dem Zauberstab des „Allmachts-Boosters“ sei eine Bedrohung geworden. KI sei zwischen „persönlichem Heinzelmann und gefügigem Traumpartner“ gestartet: „Was kann ich noch selbst? Und wer bin ich überhaupt noch?“. Diese Fragen stellen sich für den Menschen. Wie hätte man vor
Mehr erfahren -
Folge 86: KI-Daten-Wirtschaft – Der Parlamentarische Abend der GDD im Rückblick
Im Dezember 2025 hat die GDD zum Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von MdB Günter Krings haben Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im BMDS, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der BNetzA, und DSK-Chef Tobias Keber, VAUNET-Chef Claus Grewenig, der Neuropathologe Felix Sahm und Kristin Benedikt diskutiert, moderiert von Rolf
Mehr erfahren -
EuGH: Banken haften auch ohne Verurteilung ihrer Organmitglieder
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (C-291/24) entschieden, dass die EU-Geldwäscherichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sanktionen gegen juristische Personen von der förmlichen Feststellung der Schuld natürlicher Personen abhängig macht. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Compliance-Anforderungen im Finanzsektor. Ausgangssachverhalt aus Österreich Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gegen die Steiermärkische Bank
Mehr erfahren



