Missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) informiert auf mit einem Hinweisschreiben über eine mutmaßliche „Masche“, die sich die Betroffenenrechte der Artikel 15 bis 22 DS-GVO zunutze macht.
Die Geschäftsstelle der GDD weist darauf hin, dass sie sich in letzter Zeit
aus dem Kreis ihrer Mitglieder vermehrt mit Meldungen über missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO konfrontiert sieht.
Das Vorgehen ziele hierbei darauf ab, unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur außergerichtlichen Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen zu bewegen sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Die hohe Zahl gleichgelagerter Fälle nimmt die GDD zum Anlass, ihre Mitglieder über die Vorgehensweise zu informieren. Selbstverständlich schadet eine Sensibilisierung aller Verantwortlichen in diesem Zusammenhang nicht.
Weitere sachdienliche Hinweise und Empfehlungen der GDD können Interessierte unter nachfolgender URL abrufen:
https://www.gdd.de/downloads/aktuelles/stellungnahmen/21MGInfounredlicheBetroffenenbegehren.pdf
Insbesondere die wertvollen Praxishinweise der GDD werden zur weiteren Beachtung empfohlen.
(Foto: DatenschutzStockfoto – stock.adobe.com)
Letztes Update:05.02.21
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