Folge 4: Drei Jahre DS-GVO – Licht und Schatten

Ist die Datenschutzgrund-Verordnung ein bürokratisches Monster oder ist sie in der Digitalisierung unverzichtbar? Wie steht es um die Datenschutzaufsicht in Deutschland und Europa, nach drei Jahren DS-GVO? Gibt das aktuelle Datenschutzrecht die richtigen Antworten die die Geschäftsmodelle von Google, Apple, Facebook und Amazon und sind Einwilligungsmanagementsysteme nach dem TTDSG eine Modell für die ePrivacy-Debatte? Darüber sprechen Rolf Schwartmann und Jürgen Kühling, Professor an der Universität Regensburg und Vorsitzender der Monopolkommission unter der Überschrift „Drei Jahre DS-GVO – Licht und Schatten“ im DataAgenda-Podcast.

Letztes Update:25.06.21

  • Zweiteiliger Podcast-Teaser mit Prof. Dr. Schwartmann und Isabelle Biallas für Folge 77 des Data Agenda Podcasts

    Folge 77: KI in der Justiz

    Eine moderne Justiz muss mit moderner Technik ausgestattet sein, wenn die Richter ihre wichtige Aufgabe für den Rechtsstaat erfüllen sollen. In der Anwaltschaft ist eine Unterstützung durch KI auf dem Vormarsch. Welche Möglichkeiten und Einsatzfelder gibt es in für Bots in der Justiz? Roboterrichter darf es nicht geben. Aber dürfen Richter sich helfen lassen? Wo

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  • Folge 76: Data Act in der Praxis – „Game Changer“ oder „Rohrkrepierer“?

    Folge 76: Data Act in der Praxis – „Game Changer“ oder „Rohrkrepierer“?

    Am 12.9.2025 ist der Data Act in Kraft getreten. Was bezweckt das neue Gesetz, welchen Nutzen bringt es den Anwendern und welchen Mehrwert hat die Wirtschaft von diesem neuen Rechtsrahmen? Werden Datenschätze gehoben und die Wirtschaft angekurbelt? Welche Möglichkeiten haben Nutzer, um an ihre Daten zu gelangen, und müssen Unternehmen diese herausgeben? Können sich Unternehmen

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  • Folge 75: Ein Daten-Bypass für die Forschung – Innovation durch KI-Reallabore. Datenschutz in KI-Reallaboren nach EU-KI-Verordnung

    Folge 75: Ein Daten-Bypass für die Forschung – Innovation durch KI-Reallabore

    Künstliche Intelligenz ist ein maßgeblicher Treiber der Innnovation. Zugleich geht es um die Absicherung gegen die mit KI verbundenen Risiken. Der europäische Gesetzgeber hat dazu in der KI-Verordnung eine Vorschrift geschaffen, die die Weiterverarbeitung auch sensibler Daten zur Entwicklung, zum Training und zum Testen von KI-Systemen erlaubt. In sogenannten KI-Reallaboren sollen Entwickler von bestimmten KI-Systemen

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