Datenschutz im Personalratsbüro
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bietet eine ganze Reihe an Infobroschüren zum Download an, die über den Internetauftritt des BfDI bezogen werden können. Diese geben einen tieferen Einblick in die verschiedenen Aspekte von Datenschutz und Informationsfreiheit. Außerdem sind in den Broschüren jeweils die wichtigsten Gesetze zu den Themen abgedruckt.
Als ganz besonderer „Service“ können einige der Publikationen in gedruckter Form kostenfrei bestellt werden.
Zum Thema Datenschutz in Zusammenhang mit der Personalaktentenführung oder Umgang mit personenbezogenen Daten im Personalratsbüro existierten bislang nur einzelne Ausführungen, die in den FAQ zum Themenschwerpunkt „Beschäftigtendatenschutz“ zu finden waren. Genau diesem Thema hat der BfDI nun einen eigenen Leitfaden mit dem Titel “ Leitfaden zur Datenverarbeitung im Personalrat“ gewidmet und zusammengefasst, was Personalräte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten haben.
Der Leitfaden soll den Personalvertretungen bei den öffentlichen Stellen des Bundes als Orientierung für den Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten dienen. Er soll einen Überblick über die Rechtslage verschaffen und als Einstieg zu sich konkret stellenden Fragen zulässiger Datenverarbeitung in der Personalratsarbeit weiterhelfen. Der Leitfaden dürfte aber auch geeignet sein, die im Rahmen der Betriebsratsarbeit zu beachtenden Themen ausfindig zu machen (wie bspw. die Problematik „Betriebsrat als eigener Verantwortlicher“), auch wenn der Leitfaden selbstverständlich nicht explizit das BetrVG betrachtet.
Seit Inkrafttreten des sog. Betriebsrätemodernisierungsgesetzes (18.06.2021) dürfte mit der Aufnahme des § 79a BetrVG geklärt sein, dass die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit immer beim Arbeitgeber liegt, auch wenn der Betriebsrat (qua Amt) personenbezogene Daten der Beschäftigten verarbeitet. Diesen Aspekt beleuchtet der Leitfaden im Kapitel “ 3.1Datenschutzverantwortung und -kontrolle“. Der Personalrat ist zwar nicht Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung – trotzdem trägt er Verantwortung für den Schutz der durch ihn verarbeiteten personenbezogenen Daten der Beschäftigten, so der BfDI in seinem neuen Leitfaden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)
Letztes Update:28.07.21
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