Folge 12: Punktsieg im „Kampf gegen „Cookieterror“?
Das Gutachten zur PIMS-Verordnung nach § 26 TTDSG – Hier sprechen die Gutachter
Einwilligungen nach dem TTDSG soll man in der Perspektive nicht durch Wegklicken von Cookiebannern einholen, sondern durch selbstbestimmte Entscheidungen. Dazu sollen anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, kurz PIMS, dienen. Das Wirtschafts- und Energieministerium hat ein Forschungsgutachten zum Einwilligungsmanagement nach § 26 TTDSG in Auftrag gegeben. Es wurde im Januar 2022 veröffentlicht. Die Prof. Dr. Christiane Wendehorst, Dr. Oliver Stiemerling und Rechtsanwalt Steffen Weiß haben die Studie erstellt. Sie diskutieren die Ergebnisse mit Rolf Schwartmann.
Letztes Update:21.01.22
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