Orientierungshilfe für Anbieter:innen von Telemedien
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte am 20.12.2021 eine neue Fassung ihrer Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht („Orientierungshilfe Telemedien 2021“).
Mittels des überarbeiteten Papiers sollte Betreibenden von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung der am 01.12.2021 in Kraft getretenen Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) gegeben werden. Zudem sollte das Papier betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein besseres Bild der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung ihrer Daten im Onlinebereich vermitteln.
Eine Aktualisierung dieser Orientierungshilfe ist im Dezember 2022 erschienen.
Mit dem TTDSG hat der Bundesgesetzgeber nach über einem Jahrzehnt Verzögerung die Vorgaben der europäischen ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. § 25 TTDSG, welcher die Integrität des Endgeräts schützen soll, wurde dabei eng am Wortlaut der europäischen Vorgaben formuliert und fordert grundsätzlich eine Einwilligung der betroffenen Nutzer/-innen, wenn Informationen auf deren Endeinrichtungen gespeichert werden oder auf in den Endeinrichtungen bereits vorhandene Informationen zugegriffen wird.
Die Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass auch die aktuelle Orientierungshilfe unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Verständnisses der maßgeblichen Vorschriften steht, welche durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), durch maßgebliche europäische Rechtsprechung sowie Änderungen des europäischen Rechtsrahmens entstehen können.
Eine ausführliche Bewertung der Stellungnahmen findet sich im Auswertungsbericht des Arbeitskreis Medien „Konsultation zur Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien“.
(Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.12.22
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