Löschen oder Archivieren: BayLfD bietet Arbeitspapier

Archivieren oder Löschen

Ein effektives Datenschutzmanagement erfordert vom Verantwortlichensich nicht nur Gedanken um die Zulässigkeit der Datenerhebung zu mache. Der datenschurzkonforme Umgang muss sich auf den gesamten Lebenszyklus von personenbezogenen Daten erstrecken und damit auch den Vorgang des Löschens. Generell sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist oder ihre Kenntnis für die speichernde Stelle „zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist“. Um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten nicht länger als nötig gespeichert werden, sollte der Verantwortliche Fristen für ihre Löschung oder regelmäßige Überprüfung vorsehen.
In der Praxis kann sich die Frage stellen, ob der Verantwortliche durch die Archivierung von personenbezogenen Daten den Datenschutz umsetzen kann oder vielleicht sogar muss (Atchivierung als Löschungssurrogat).

Den damit zusammenhängenden Fragen widmet sich ein Arbeitspapier ( Löschung oder Archivierung? ), das der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz als Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den bayerischen öffentlichen Sektor und die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns als zentrale staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Archivwesens gemeinsam erarbeitet haben. Das Arbeitspapier skizziert die wesentlichen Aspekte der archivrechtlichen Aufbewahrungs- und der datenschutzrechtlichen Löschungsregelungen; es behandelt Gemeinsamkeiten, Unterschiede und grundlegende Wertungen, die im Schnittbereich beider Rechtsmaterien auftauchen.

Es charakterisiert die Archivierung als Löschungssurrogat und geht – unter Berücksichtigung der je eigenen Perspektive von Datenschutz- und Archivrecht – auf die Frage der Aufbewahrungsdauer ein. Der Aspekt der datenschutzrechtlichen Informationspflichten bei der Archivierung von Unterlagen bleibt ebenfalls nicht unbetrachtet. Damit stellt das Arbeitspapier auch einen guten Ratgeber für die Herausforderungen dar, denen sich Verantwortliche nicht nur aus dem öffentlichen Bereich im Rahmen der Digitalisierung konfrontiert sehen. Damit dürfte das Arbeitspapier auch für Verantwortliche aus dem privatrechtlichen Bereich hilfreiche Anregungen bieten, die die Verarbeitung personnebezogener Daten im Spannungsfeld von Datenschutz- und Archivrecht organisieieren müssen.

(Foto: momius -stock.adobe.com)

Letztes Update:14.01.23

  • Folge 90: KI Omnibus Update März 2026 reloaded: Reallabore Spezial

    Im DataAgenda-Podcast Folge 89 hat Kai Zenner über die anstehenden Änderungen der KI-Verordnung berichtet, die im August 2026 Geltung erlangen sollen. Einer der Gegenstände der Änderung betrifft das sog. New Legal Framework in Anhang 1. Die dort unter Abschnitt A aufgelisteten Harmonisierungsvorschriften führen zu einer Doppelregulierung. Deshalb sollen die dort aufgeführten Produkte in Abschnitt B

    Mehr erfahren
  • DataAgenda Podcast Cover Folge 89 mit Kai Zenner

    Folge 89: KI Omnibus Update März 2026

    Änderungen der KI-VO stehen in den Startblöcken. So wie es aussieht, wird das am 1. August 2024 in Kraft getretene EU-Gesetz geändert, noch bevor der Großteil der maßgeblichen Pflichten am 2. August 2026 Geltung erlangt. Kai Zenner, Büroleiter von MdEP Axel Voss berichtet am Tag der Ausschussabstimmung im Europäischen Parlament tagesaktuell von Zeitplan und Inhalten

    Mehr erfahren
  • DataAgenda Podcast Cove Folge 88 mit Dr. Judith Nink

    Folge 88: „NIS-2: Regulierung als Chance oder Bürokratiemonster?“

    Mit der fortschreitenden Digitalisierung wachsen nicht nur die Risiken für die Datensicherheit, sondern auch die regulatorischen Anforderungen. Dr. Judith Nink, Fachbereichsleiterin Cybersicherheit bei Unternehmen, Digitale Sicherheit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI), erläutert NIS-2 im europäischen Regulierungskontext. Warum ist NIS-2 notwendig? Was ist zu tun? Wie können Unternehmen das Recht umsetzen und welche

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner