Skript Internetrecht – Stand März 2023
Alle (halbe) Jahre wieder: Die neue Fassung des bekannten und bewährten Skripts “Internetrecht” des Münsteraner Jura-Professors Dr. Thomas Hoeren wurde von ihm und seinem ITM-Team auf den Stand März 2023 gebracht und steht ab sofort auf der Website des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster zum Download als PDF-Datei bereit.
Das fast 600 Seiten umfassende E-Book steht als PDF-Datei zum kostenlosen Download bereit. Rechtsprechung und Literatur wurden in der neuesten Auflage aktualisiert. Kapitel 6 des Skripts befasst sich ausschließlich mit dem Datenschutzrechtz. Das Skript geht insbesondere auf diese datenschutzrechtlichen Themen ein:
- Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – ein erster Überblick
- Anwendbarkeit
- Zweckbindungsgrundsatz
- Einwilligung
- Minderjährigenschutz
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Recht auf Datenportabilität
- Profiling und Scoring
- Auftragsdatenverarbeitung
- Drittstaaten
- Datenschutzbeauftragter
- Bußgelder
- Verarbeitung i. R. v. Arbeitsverhältnissen
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht / Uni Münster
(Foto: Have a nice day – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.04.23
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren

