Smartphones an Schulen verbieten?

Smartphone-Verbot an Schulen

Die UN-Agentur für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Bericht „Global Education Monitoring 2023“ veröffentlicht. Darin wird die Nutzung von Smartphones in Schulen untersucht, und es wird empfohlen, diese Geräte aus den Schulen zu entfernen. Smartphones werden als störende Elemente im Unterricht betrachtet, die Cybermobbing sowie die schulische Leistung und die emotionale Stabilität der Kinder beeinträchtigen könnten.

Die Unesco betont die Bedeutung einer auf unmittelbaren sozialen Interaktionen zentrierten Schule und weist darauf hin, dass digitale Technologien, einschließlich Smartphones, den persönlichen Austausch zwischen Schülern und Lehrern nicht ersetzen können. Die Entscheidungsträger werden aufgefordert, die negativen sozialen Aspekt und die Gruppendynamik wie Cybermobbing oder Hänseleien zu berücksichtigen, die dann vorkommen könnten, wenn Schülerinnen und Schüler Geräter unterschiedlicher Preisklassen benutzen.

Trotzdem erkennt die Unesco an, dass digitale Lehrmethoden das Potenzial haben, die Lernerfahrung und das Wohlbefinden der Beteiligten zu verbessern, wenn sie angemessen in den Unterricht integriert werden.

Letztendlich hängt die Entscheidung darüber, ob Smartphones im Schulunterricht erlaubt sein sollten oder nicht, von der jeweiligen Schule, dem Bildungssystem und den regionalen Bestimmungen ab. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und die besten Möglichkeiten zu finden, wie Technologie sinnvoll und effektiv in den Bildungsprozess integriert werden kann.

(Foto: insta_photos – stock.adobe.com)

Letztes Update:06.08.23

  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

    Mehr erfahren
  • Juristische Personen können keine Aussage verweigern

    Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden

    Das VG Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2025, VG 1 K 607/22) hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die aufsichtsbehördlichen Auskunftsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestätigt und konkretisiert. Ausgangsfall: Adressvermietung ohne Rechtsgrundlage Hintergrund war die Verwarnung eines Buchverlags, der Kundendaten ohne Einwilligung und ohne sonstige gesetzliche Grundlage zu

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner