Schadensersatz für Datenschutzverstöße – Schulen Sie den Umgang! – Webinar
Nach 5 Jahren DS-GVO hat die Praxis gezeigt, dass Bußgelder vorrangig Großunternehmen, Konzerne oder globale Tech-Giganten treffen und sich nur selten gegen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) richten. Hingegen kommen auf die Unternehmer immer wieder Schadensersatzforderung infolge von Datenschutzverstößen zu. Die Rechtsprechung spricht einzelnen Tatbeständen bereits Beträge in Höhe von bis zu 10.000 € zu – hinzu kommen noch Prozess- und Anwaltskosten.
Personen in verantwortlichen Positionen und ihre bevollmächtigten Vertreter, wie zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Führungskräfte im Unternehmen, müssen sich bewusst sein, welche rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen den Datenschutz auftreten können. Sie sollten sich darauf vorbereiten, wie sie mit möglichen Schadensersatzansprüchen umgehen können. Hierbei ist es wichtig, dass individuelle Schulungen und Maßnahmen zur Sensibilisierung durchgeführt werden.
Wie Sie das im Handumdrehen durchführen können, stellt der Referent in diesem Webinar vor. Er gibt einen Einblick in die vortragsfertigen Power-Point-Folien, mit denen Sie sofort mit den Schulungen beginnen können. Damit wird der gesamten Organisation auf anschauliche Weise die Gefahr durch Schadensersatzforderungen für Datenschutzverstöße vermittelt.
Natürlich können Sie alles an Ihr Corporate Design anpassen.
Schwerpunkte:
- Schadensersatz nach DS-GVO
- Günstige Anspruchsgrundlage für Kunden, Beschäftigte und sonstige Betroffene
- Rechtsprechung und ausgeurteilte Schadenshöhen
- Das PPT-Schulungsset
- Awareness & Sensibilisierung
Referenten:
Dr. Tobias Jacquemain, LL.M. (GDD e.V.) hat verschiedene Datenschutz-Produkte für DATAKONTEXT mitentwickelt und umgesetzt.
Für dieses Webinar nutzen wir den Dienst GoToWebinar.
Testen Sie HIER schon jetzt Ihr System, damit es zum Webinar reibungslos funktioniert.
Letztes Update:28.08.23
Verwandte Produkte
-
Schadensersatz für Datenschutzverstöße – Schulen Sie den Umgang!
Sponsored Webinar
0,01 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren


