Änderung des BDSG: Verbändeanhörung abgeschlossen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 09.08. einen Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Vereinbarungen des Koalitionsvertrags 2021 bis 2025 aufzugreifen. Zudem sollen mittels des Entwurfs Ergebnisse umgesetzt werden, die sich aus der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ergeben haben.

Die geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ist Bestandteil der vom Bundeskabinett Ende August beschlossenen Nationalen Datenstrategie.

Neben den beschriebenen Änderungen des BDSG plant die Bundesregierung zudem neue spezielle Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Auch dieses Vorhaben ist Teil der angesprochenen Nationalen Datenstrategie (Laut Roadmap in Q4/2023). Die Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes soll jedoch über ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

Verbände wie der GDD, der BvD, der Bitkom, aber auch Verbraucherverbände wurden gebeten, eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben. 
Diese können nun auf den Seiten des BMI von Interessierten abgerufen werden.

Letztes Update:05.10.23

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