Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben weitere Fragen zu ChatGPT

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) hat OpenAI gebeten, weitere Fragen zur Datenverarbeitung in Bezug auf ChatGPT zu beantworten. Im April hatten verschiedene Datenschutzaufsichtsbehörden ähnliche Anfragen an das US-Unternehmen gestellt, das ChatGPT betreibt, und im Juni erhielten sie ausführliche Antworten. Diese Antworten wurden von der Taskforce KI der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) geprüft, was zu weiteren Datenschutzfragen führte.

Die neuen Fragen betreffen hauptsächlich den Schutz der Grundrechte und des Datenschutzes. Es gibt nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Rechtskonformität der Datenerhebung, insbesondere bei der Gewinnung sensibler personenbezogener Daten aus dem Internet für das Training des KI-Systems. Die Fragen drehen sich um Gesundheitsdaten, Daten zur politischen, religiösen oder sexuellen Orientierung und die Gewährleistung der Rechte betroffener Personen, einschließlich Berichtigung, Löschung und Auskunft, gemäß den Datenschutzvorschriften. Die Verwendung von Nutzungsdaten von ChatGPT-Nutzern für das Nachtraining wird ebenfalls bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hinterfragt.

Da OpenAI keine Niederlassung in der Europäischen Union hat, obliegt die Überwachung der DS-GVO-Einhaltung den europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden. Die Fragen des Hessischen Datenschutzbeauftragten wurden mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt, und die EU koordiniert den Umgang mit OpenAI über eine Taskforce des Europäischen Datenschutzausschusses.

HBDI

(Foto: irissca)

Letztes Update:29.10.23

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner