Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes – Belegschaft sensibilisieren!

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes – Belegschaft sensibilisieren!

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde erstmals ein allgemein gültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Errichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle regelt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Sofort zur Umsetzung verpflichtet sind Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten, für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023.

Gerade Mitarbeiter erlangen häufig als Erste Kenntnis von (potentiellen) Verstößen und Risiken. Wie Unternehmen es schaffen, die gesetzlichen Anforderungen für sich zu nutzen und Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren, zeigt Frau Dr. Felisiak in dem Kurs an Hand des von ihr mitentwickelten E-Learnings.

Eine wesentliche Komponente der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Organisationen ist die Schulung der Mitarbeiter. Es ist von entscheidender Bedeutung, Mitarbeiter durch Schulungen zu sensibilisieren, ihnen die richtigen Schritte aufzuzeigen und die Förderung einer Whistleblower-Kultur zu unterstützen. Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter angemessen schulen, können sie eine Umgebung des Vertrauens und der Offenheit schaffen, in der Probleme sicher gemeldet werden können, ohne Angst vor negativen Konsequenzen.

Frau Dr. Felisiak zeigt Ihnen, wie Sie durch das neue E-Learning in 60 Minuten das gesamte Unternehmen auf Stand bringen.

  • Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtsrahmen und Überblick über die gesetzlichen Anforderungen
  • Klärung der wichtigsten Begriffe
  • Interne Prozesse und Anforderungen
  • Aspekte bei der Einführung eines Hinweisgebersystems (u.a. offene Kommunikationskultur)
  • Akzeptanz des Hinweisgebersystems durch E-Learning

Das Webinar gibt einen Überblick darüber, welche Anforderungen das Hinweisgeberschutzgesetz vorschreibt und wie diese an Hand eines E-Learnings für die Mitarbeitenden in Unternehmen umgesetzt werden können.

Referentinnen:

Dr. Michaela Felisiak, LL.M. ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist spezialisiert auf Compliance-Themen – darunter Auslandseinsätze von Mitarbeitern, Scheinselbständigkeit, Hinweisgeberschutz – und arbeitet eng mit DATAKONTEXT zusammen.

Renate Keiser, Diplom-Kauffrau, ist Prokuristin bei UNIVADO, einem Full-Service Dienstleister im Bereich E-Learning und Partner von DATAKONTEXT.

Für dieses Webinar nutzen wir den Dienst GoToWebinar.

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Letztes Update:09.11.23

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