Folge 47: Facebook per Abo – Wer bezahlt das Internet?

Menschen nutzen soziale Netzwerke, um miteinander zu kommunizieren. Das Geschäftsmodell dieser Angebote besteht aber nicht darin, Menschen miteinander in Kontakt zu bringen. Es geht darum auszuwerten und zu vermarkten, wer mit wem kommuniziert und wer sich für was interessiert. Nun bietet Meta Facebook und Instagram im Abo an. Ist das fair und was hat es damit auf sich und was haben EuGH und Datenschutzaufsicht damit zu tun?

Ein Gespräch mit Kristin Benedikt, Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg und Datenschutzberater David Pfau.

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Podcast gab es Unklarheiten zum konkreten Preismodell. Die Preise sind hier korrekt dargestellt.[1] Die Rechtsfragen der Preisdiskussion im Podcast verändern sich dadurch nicht.


[1] https://www.facebook.com/help/262038446684066?paipv=0&eav=AfYbcX7RKoPJIhPD6aRh8cW8nisXlCVe3xSFXCbyQoRGFs84ay0nvbMXUoymSsRJk1A&_rdr

Letztes Update:27.11.23

  • LinkedIn-Vernetzung ist keine Werbeeinwilligung

    LinkedIn-Verrnetzung begründet keine Einwilligung für Werbe‑E‑Mails

    Das AG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.11.2025 (Az. 23 C 120/25) klargestellt, dass berufliche Vernetzung in sozialen Netzwerken keine Einwilligung für den Versand werblicher E-Mails begründet. Hintergrund war ein Fall, in dem ein IT-Dienstleister zwei Werbe-E-Mails an eine GmbH sandte, die lediglich über LinkedIn vernetzt war, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung vorlag. LinkedIn-Kontakte ≠ Einwilligung für

    Mehr erfahren
  • Keine Vergütung für verstecktes KI-Gutachten

    Vergütung für nicht deklariertes „KI-Gutachten“ kann verweigert werden

    Das Landgericht Darmstadt hat in einem Beschluss vom November 2025 (19 O 527/16) klargestellt, dass eine erhebliche, nicht gegenüber dem Gericht offengelegte Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur vollständigen Versagung der Vergütung führen kann. Damit stärkt das Gericht die Anforderungen an Transparenz, persönliche Leistungspflicht und Nachvollziehbarkeit bei Gutachten, die im Rahmen zivilprozessualer

    Mehr erfahren
  • Dateiablagen als Quelle von Datenpannen

    Gemeinsame Dateiablagen als datenschutzrechtliches Risiko

    In der Aktuellen Kurz-Information 65 weist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz auf die erhebliche Gefahr von Datenpannen durch gemeinsam genutzte Dateiablagen hin. Betroffen sind sowohl klassische Netzlaufwerke als auch moderne Kollaborationsplattformen wie Microsoft SharePoint. Diese Systeme dienen zwar der effizienten Zusammenarbeit, können jedoch bei unzureichender Konfiguration und Organisation zu unbeabsichtigten Offenlegungen personenbezogener Daten führen.

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner