47. DAFTA (2023): Jörg Schieb erhält GDD-Datenschutzpreis 2023

GDD Datenschutzpreis

Anlässlich der 47. Datenschutzfachtagung (DAFTA) hat die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. dem Journalisten und Autor Jörg Schieb den GDD-Datenschutzpreis 2023 verliehen.

In den 1980er und 1990er Jahren verfasste Schieb zahlreiche Fachveröffentlichungen über Betriebssysteme und Anwendungssoftware. Seit den1990er Jahren schreibt Schieb zudem für bekannte Zeitungen und Magazine für Wirtschaft und Politik, wie z.B. Der Spiegel, Stern, Wirtschaftswoche, Handelsblatt und die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Seit Ende 1995 hat er in der WDR-Sendung „Aktuelle Stunde“ seine eigene Rubrik „Angeklickt“ und ist darüber hinaus als Digitalexperte für die ARD in unterschiedlichen Formaten präsent.

Mit der Verleihung des GDD-Datenschutzpreises an Schieb würdigt die GDD, dass dieser Digital- und Datenschutzthemen einem breiten Publikum leicht verständlich präsentiert und hierdurch auch für Laien zugänglich macht. Herr Schieb vereint in seiner Person die fachliche Expertise im Bereich des Datenschutzes und der Digitalisierung und hat dabei stets gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Aspekte im Blick, die er mit seiner Reichweite einem großen Personenkreis zugänglich macht.

In seinem Wirken verkörpert Schieb die Werte der GDD hinsichtlich eines fairen Umgangs mit Daten, dem Erfordernis der Transparenz bei Datenverarbeitungen und der Berücksichtigung von Verbraucherbelangen.

Die Laudatio auf Herrn Schieb hielt der im Vorjahr mit dem GDD-Datenschutzpreis ausgezeichnete Dr. Stefan Brink, LfDI Baden-Württemberg a.D., Wiss. Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt, wida Berlin.

Der GDD-Datenschutzpreis in Form einer bronzenen Plakette des Kölner Bildhauers Heribert Calleen wird seit 2013 durch den Vorstand des Vereins an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Entwicklung und Akzeptanz von Datenschutz und Datensicherheit in Deutschland und Europa verdient gemacht haben.
Bisherige Preisträger sind: Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D. (2013), Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (2014), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz a.D. (2015), Viviane Reding, Mitglied des Europäischen Parlaments (2016), Jörg Eickelpasch, Referatsleiter beim Bundesministerium des Innern (2017), Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (2018), Prof. Dr. h.c. mult. Ranga Yogeshwar, Physiker und Wissenschaftsjournalist (2019), Marc Elsberg, Bestsellerautor (2020), Werner Koch, Hauptentwickler des GNU Privacy Guard (2021), Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (2022).

Letztes Update:01.12.23

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner