EU-Kommission: FAQ zur Künstlichen Intelligenz

Am 08.12.2023 haben Unterhändler des EU-Parlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission in Brüssel einen Kompromiss zur geplanten KI-Verordnung erzielt. Damit wurde das sogenannte Trilogverfahren zur EU-Verordnung für Systeme, die künstliche Intelligenz nutzen, abgeschlossen.

In naher Zukunft wird somit die weltweit erste Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft treten. Das KI-Gesetz beinhaltet eine Liste von untersagten Anwendungen, die ein inakzeptables Risiko darstellen.
Hierzu zählen

  • manipulative Techniken,
  • Systeme, die Schwachstellen ausnutzen,
  • sowie Social Scoring,
  • Datenbanken hinzugefügt, die auf dem massenhaften Auslesen von Gesichtsbildern basieren (bspw. Clearview AI).

Die KI-Verordnung umfasst ebenfalls eine Liste von Anwendungsfällen, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, die Sicherheit und Grundrechte der Menschen zu gefährden. Die beteiligten Institutionen haben dabei Kriterien festgelegt, um ausschließlich wirklich risikoreiche Anwendungen zu erfassen. Zu den sensiblen Bereichen gehören

  • Bildung,
  • Beschäftigung,
  • kritische Infrastrukturen,
  • öffentliche Dienste,
  • Strafverfolgung,
  • Grenzkontrolle und
  • Justizverwaltung.

Naturgemäß sind immer noch viele generelle Frage rund um die beschlossene Verordnung offen. Die Europäische Kommission hat zur Klärung einiger dieser Frage eine FAQ aufgebaut und veröffentlicht, die wahrscheinlich weiter gepflegt werden wird.
Die FAQ gehen sowohl auf die Fragen des Anwendungsbereichs bzw. des Adressatenkreises ein, als auch bspw. auf die Frage, welche Risikoeinstufungen es geben wird.

Letztes Update:04.01.24

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