GDD veröffentlicht Checkliste zu Auskunftsersuchen

Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird seit 2007 jährlich um den 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet worden war.
Die GDD hat zum 18. Europäischen Datenschutztag eine „Checkliste zu Auskunftsersuchen“ veröffentlicht. Nach Art. 15 DS-GVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie bestimmte „Metainformationen“ bezogen auf die Datenverarbeitung.
Vor dem Hintergrund der formal-rechtlichen Anforderungen, des teilweise großen Umfangs der zu beauskunftenden Daten und des engen Zeitfensters zur Bearbeitung ist es unumgänglich, dass der Verantwortliche insofern bereits im Vorfeld organisatorische, normative, prozessuale und technische Voraussetzungen schafft, Auskunftsansprüche effektiv bearbeiten zu können. Hierzu gehört insbesondere, dass alle Beschäftigten mit entsprechenden Awareness und Schulungsmaßnahmen regelmäßig sensibilisiert werden, Auskunftsanfragen zu erkennen und die im Unternehmen festgelegten Prozeduren einzuhalten.
Die vorliegende Praxishilfe soll einen Überblick geben, welche Grundlagen beim Verantwortlichen konkret geschaffen werden müssen, um den aus Art. 15 DS-GVO resultierende Verpflichtungen vollständig und vor allem auch zeitgerecht nachkommen zu können. Unter Zugrundelegung der bisher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere der Rechtsprechung des EuGH, werden Vorschläge für eine sinnvolle und praktikable Umsetzung gemacht.
Letztes Update:28.01.24
Das könnte Sie auch interessieren
-
Webinar Verarbeitungsverzeichnis softwaregestützt erstellen, dokumentieren, pflegen und archivieren
Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager
Mehr erfahren -
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren -
Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Mehr erfahren