Herausgabepflichten von Daten US-amerikanische Sicherheitsbehörden

USA Herausgabepflicht

Wer eine kompakte Abhandlung zu den einzelnen Herausgabepflichten von Daten und Informationen an US-amerikanische Sicherheitsbehörden und zu der Frage der, damit verbundenen Auswirkungen auf die Nutzung von Cloud-Diensten durch Behörden lesen möchte, kann auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags verwiesen werden.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar.

Die Ausarbeitung umfasst erstens die wesentlichen Bestimmungen des US-amerikanischen Rechts, nach denen Anbieter von Vermittlungsdiensten dazu verpflichtet werden können, Daten und Informationen von deutschen Kunden oder Vertragspartnern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden herauszugeben. Dies betrifft Dienstleistungen der Informationsgesellschaft wie Kommunikationsdienste oder Hosting-Dienste, einschließlich Cloud-Computing. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich dieser US-amerikanischen Vorschriften erörtert, wobei herausgearbeitet wird, dass die Kontrolle durch US-amerikanische Unternehmen entscheidend ist, unabhängig vom Standort der Daten oder Server.

Zweitens wird die Nutzung von Cloud-Diensten durch deutsche Behörden beleuchtet, unter Berücksichtigung möglicher Herausgabeverpflichtungen an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. Die Verwaltung muss die Datensicherheit gewährleisten und die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung einhalten. Einige Cloud-Diensteanbieter bieten spezielle Angebote für den öffentlichen Sektor an, wie die Speicherung und Verarbeitung von Daten ausschließlich in der EU oder der Europäischen Freihandelszone.

Deutscher Bundestag

(Foto: Pixels Hunter – stock.adobe.com)


Letztes Update:02.03.24

  • Podcast Cover des DataAgenda Podcast mit Michael Grupp und Eva-Maria Pottkämper von Bryter sowie Rechtsanwalt Sascha Kremer

    Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist

    „Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es

    Mehr erfahren
  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner