Herausgabepflichten von Daten US-amerikanische Sicherheitsbehörden
Wer eine kompakte Abhandlung zu den einzelnen Herausgabepflichten von Daten und Informationen an US-amerikanische Sicherheitsbehörden und zu der Frage der, damit verbundenen Auswirkungen auf die Nutzung von Cloud-Diensten durch Behörden lesen möchte, kann auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags verwiesen werden.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar.
Die Ausarbeitung umfasst erstens die wesentlichen Bestimmungen des US-amerikanischen Rechts, nach denen Anbieter von Vermittlungsdiensten dazu verpflichtet werden können, Daten und Informationen von deutschen Kunden oder Vertragspartnern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden herauszugeben. Dies betrifft Dienstleistungen der Informationsgesellschaft wie Kommunikationsdienste oder Hosting-Dienste, einschließlich Cloud-Computing. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich dieser US-amerikanischen Vorschriften erörtert, wobei herausgearbeitet wird, dass die Kontrolle durch US-amerikanische Unternehmen entscheidend ist, unabhängig vom Standort der Daten oder Server.
Zweitens wird die Nutzung von Cloud-Diensten durch deutsche Behörden beleuchtet, unter Berücksichtigung möglicher Herausgabeverpflichtungen an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. Die Verwaltung muss die Datensicherheit gewährleisten und die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung einhalten. Einige Cloud-Diensteanbieter bieten spezielle Angebote für den öffentlichen Sektor an, wie die Speicherung und Verarbeitung von Daten ausschließlich in der EU oder der Europäischen Freihandelszone.
Deutscher Bundestag
(Foto: Pixels Hunter – stock.adobe.com)
Letztes Update:02.03.24
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