Generative KI im Unternehmen: Welche rechtlichen Fragen stellen sich?

Ein aktueller Praxisleitfaden des BITKOM mit dem Titel „Generative KI im Unternehmen – rechtliche Fragen zum Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz im Unternehmen“ widmet sich den rechtlichen Herausforderungen und Aspekten im Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI).

Bevor der Leitfaden in die Tiefe geht, klärt er zunächst, was genau unter „generativer KI“ zu verstehen ist. Generative KI ist ein Teilgebiet der Künstlichen Intelligenz, das darauf abzielt, neue Daten oder Inhalte zu generieren. Diese Technologie findet in verschiedenen Bereichen Anwendung, darunter Textgenerierung, Bild- und Videogenerierung, automatische Übersetzungen und sogar Musikkomposition.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Leitfaden speziell auf generative KI fokussiert ist und nicht die allgemeinen rechtlichen Aspekte der Künstlichen Intelligenz behandelt. Dennoch überschreiten die rechtlichen Fragestellungen in diesem Bereich oft die Grenzen der Technologie.

Die Anwendung von generativer KI wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, die für Unternehmen und Anwender von Relevanz sind. Dazu gehören Themen wie geistiges Eigentum, Datenschutz, Haftung und Arbeitsrecht.

Ziel des Praxisleitfadens ist es, eine klare Übersicht über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit generativer KI zu bieten und praktische Handlungsempfehlungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen anzubieten. Außerdem wird ein kurzer Ausflug in ethische Aspekte bei der Nutzung von generativer KI präsentiert.

Da sich der Bereich der generativen KI ständig weiterentwickelt, wird der Leitfaden regelmäßig aktualisiert, um neuen Erkenntnissen und Entwicklungen gerecht zu werden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Leitfadens im Februar 2024 lag der finale Text der EU-KI-Verordnung (AI Act) noch nicht vor, daher behält sich der Leitfaden vor, entsprechende Änderungen einzuarbeiten.

Der Praxisleitfaden richtet sich insbesondere an Unternehmen als Anwender von generativer KI und konzentriert sich auf eine Anwenderperspektive während der Einsatzphase.

BITKOM

(Foto: Limitless Visions generiert mit KI – stock.adobe.com)

Letztes Update:02.03.24

  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner