Leitlinien für KI-Einsatz im Schulbereich
In den letzten Jahren hat die Künstliche Intelligenz (KI) enorme Fortschritte gemacht und öffnet damit neue Wege in der Kommunikation, im Lernen und in der Kreativität. KI-Anwendungen wie ChatGPT, die Texte, Bilder und Diagramme generieren können, revolutionieren auch den Bildungsbereich.
Um Lehrkräfte bei der Integration von KI in den Unterricht zu unterstützen, haben die Kompetenzstelle KI des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg (LI), das Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) und die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Leitlinien für den Einsatz von KI-Systemen in Schulen entwickelt.
Diese Leitlinien bieten einen Überblick über die technischen Grundlagen, didaktischen Potenziale und rechtlichen Rahmenbedingungen von textgenerierenden KI-Anwendungen.
Senatorin Ksenija Bekeris betont die Bedeutung der Leitlinien für eine kritische und kompetente Auseinandersetzung mit KI im Bildungsbereich. Die Leitlinien sollen Lehrkräfte ermutigen, KI-Anwendungen im Unterricht zu nutzen und zu reflektieren, um Schülerinnen und Schüler optimal auf die digitale Zukunft vorzubereiten. Dabei werden die im Text genannten kommerziellen Produkte lediglich als Beispiele für die zugrunde liegende Technologie genannt und nicht als Werbung oder Bewertung verstanden.
Die Veröffentlichung der Leitlinien wird als einen wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Kompetenz von Schülerinnen und Schülern sowie zur Integration von KI in den Bildungsprozess verstanden. Interessierte Lehrkräfte werden eingeladen, die Leitlinien zu nutzen.
Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Kompetenzstelle KI
(Foto: DigitalMagicVisions – stock.adobe.com)
Letztes Update:15.04.24
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten
Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt
Mehr erfahren -
Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen
Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen
Mehr erfahren -
Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden
Das VG Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2025, VG 1 K 607/22) hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die aufsichtsbehördlichen Auskunftsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestätigt und konkretisiert. Ausgangsfall: Adressvermietung ohne Rechtsgrundlage Hintergrund war die Verwarnung eines Buchverlags, der Kundendaten ohne Einwilligung und ohne sonstige gesetzliche Grundlage zu
Mehr erfahren




