Folge 54a DE: Die KI-VO in den Startlöchern – Konkrete Pflichten für Unternehmen und Beschäftigte

Die KI-Verordnung wird im Sommer 2024 in Kraft treten. Für Unternehmen wird es höchste Zeit, sich mit den Anforderungen des neuen Rechtsrahmens zu befassen. ChatGPT ist keine Suchmaschine und kein Wikipedia, sondern eine autonom funktionierende „Erfindmaschine“. Jedes Unternehmen, das die Technik einsetzt, muss seine Beschäftigten und sonstige Dritte, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme wie ChatGPT einsetzen, über Funktion und Risiken der neuen Technik aufklären. Wo besondere Fallstricke liegen, wie es sich mit Bußgeldern bei Pflichtverstößen verhält und ob man sich ihnen entziehen kann, wenn man ein privates Gerät nutzt, und wie man sich schützen kann, erklärt Kai Zenner.

Kai Zenner ist Büroleiter von Axel Voss (MdEP), hat an den Verhandlungen zur KI-VO mitgewirkt und ist Mitherausgeber von Schwartmann/Keber/Zenner Praxisleitfaden zur KI-VO* und Schwartmann/Keber/Zenner, Heidelberger Kommentar zur KI-VO**.

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* – https://www.otto-schmidt.de/ki-verordnung-9783811462229
** – https://www.otto-schmidt.de/ki-vo-9783811456594

Letztes Update:03.05.24

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