Leitfaden zum Umgang mit Cyberattacken
Die Gefahr von Cyberangriffen wächst. Die Angreifenden sind zunehmend professionell organisiert und in der Lage, Sicherheitslücken schnell zu nutzen. Sie verfügen über Werkzeuge, um Schwachstellen der Systeme zu identifizieren. Auch Betrugs- und Phishing-Maschen sind deutlich professioneller geworden – und damit schwerer für Nutzer*innen zu erkennen. Experten sind sich einig: Ein Cyberangriff ist nicht mehr eine Frage des „ob“, sondern des „wann“.
Die LDi NRW fasst die wesentlichen ToDos auf ihrer Seite wie folgt zusammen :
- Angriff stoppen: Sofortige Maßnahmen ergreifen, um den Angriff zu stoppen oder einzudämmen.
- Untersuchung: Ursache, Umfang, Ablauf und Folgen des Angriffs analysieren.
- Risikobewertung: Auswirkungen auf die betroffenen Personen bestimmen und das Risiko für ihre Rechte bewerten.
- Schadensbegrenzung: Maßnahmen ergreifen, um die Folgen für betroffene Personen abzumildern und sie gegebenenfalls benachrichtigen.
- Prävention: Vorkehrungen treffen, um zukünftige Angriffe zu verhindern und das Schutzniveau zu erhöhen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt Informationen zum Umgang mit Cyberangriffen zur Verfügung. Diese Infos umfassen auch Listen von Dienstleistern im IT-Sicherheitsbereich, die zur Unterstützung kontaktiert werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, sich an den Single Point of Contact des Cybercrime-Kompetenzzentrums zu wenden.
(Foto: Ummeya – stock.adobe.com)
Letztes Update:11.08.24
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren -
Datenschutzverstoß beim Online-Recruiting
Informationspflicht bei Datenerhebung aus Drittquellen Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, sondern aus Drittquellen wie öffentlich einsehbaren Profilen, greift die strengere Informationspflicht des Art. 14 DS-GVO statt der milderen Regelung des Art. 13 DS-GVO. Verantwortliche müssen der betroffenen Person dann von sich aus mitteilen, woher die Daten stammen, zu welchem Zweck
Mehr erfahren -
Ransomware-Angriff: Mangelhafte Datensicherung führt zu Totalverlust
Der aktuelle Tätigkeitsbericht 2025 der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg (LDA) dokumentiert einen abgeschlossenen Fall (S. 47), der die Grenzen rein formaler Backup-Konzepte verdeutlicht: Eine Arztpraxis meldete der Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DS-GVO eine Datenschutzverletzung infolge eines Ransomware-Angriffs. Betroffen waren rund 75 Gigabyte medizinischer und administrativer Daten von über 8.000 Patientinnen und Patienten. Ein Datenabfluss
Mehr erfahren



