Datenschutz bei Funk-Verbrauchszählern

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes
und der Länder (DSK) hat eine Orientierungshilfe zur datenschutzkonformen Nutzung von funkbasierten Strom-, Wasser- und Heizungszählern veröffentlicht (Datenverarbeitung im Zusammenhang mit funkbasierten Zählern). Hintergrund ist die zunehmende Verunsicherung bei Verbraucherinnen, Hausverwaltungen und Herstellerinnen über den Schutz und die Verarbeitung von Verbrauchsdaten, die durch die neuen Zähler erfasst werden.
Die flächendeckende Einführung dieser Zähler soll Bürger*innen helfen, ihren Energieverbrauch besser zu überwachen und Einsparpotenziale frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig werfen die neue Technik und die damit verbundene Datenübertragung Fragen zum Datenschutz auf, insbesondere zur Rechtmäßigkeit der Erhebung und Nutzung der Daten.
Die Orientierungshilfe klärt diese Fragen und gibt rechtliche Leitlinien für Eigentümer*innen, Hausverwaltungen, Energieversorger und Ableseunternehmen. Erklärtes Ziel ist es, den technischen Fortschritt zu fördern, ohne den Datenschutz zu vernachlässigen.
(Foto: Wolfilser – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.10.24
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