Datenschutz bei Funk-Verbrauchszählern
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes
und der Länder (DSK) hat eine Orientierungshilfe zur datenschutzkonformen Nutzung von funkbasierten Strom-, Wasser- und Heizungszählern veröffentlicht (Datenverarbeitung im Zusammenhang mit funkbasierten Zählern). Hintergrund ist die zunehmende Verunsicherung bei Verbraucherinnen, Hausverwaltungen und Herstellerinnen über den Schutz und die Verarbeitung von Verbrauchsdaten, die durch die neuen Zähler erfasst werden.
Die flächendeckende Einführung dieser Zähler soll Bürger*innen helfen, ihren Energieverbrauch besser zu überwachen und Einsparpotenziale frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig werfen die neue Technik und die damit verbundene Datenübertragung Fragen zum Datenschutz auf, insbesondere zur Rechtmäßigkeit der Erhebung und Nutzung der Daten.
Die Orientierungshilfe klärt diese Fragen und gibt rechtliche Leitlinien für Eigentümer*innen, Hausverwaltungen, Energieversorger und Ableseunternehmen. Erklärtes Ziel ist es, den technischen Fortschritt zu fördern, ohne den Datenschutz zu vernachlässigen.
(Foto: Wolfilser – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.10.24
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren

