IT-Sicherheitskennzeichen soll mehr Transparenz und Sicherheit schaffen
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat das BSI den Auftrag erhalten, ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen einzuführen. Das IT-Sicherheitskennzeichen soll Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem es die grundlegenden Sicherheitseigenschaften von IT-Produkten auf einen Blick erkennbar macht. Denn während mehr und mehr Alltagsgegenstände mit dem Internet und mit anderen smarten Dingen vernetzt werden, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher immer schwieriger zu beurteilen, welche Geräte und Dienste passende Sicherheitseigenschaften besitzen.
Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen möchte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gleichzeitig ein Instrument schaffen, das es Herstellern leichtmacht, ihre Produkte auf das bevorstehende EU-Gesetz über Cyberresilienz, der „Cyber Resilience Act“ vorzubereiten und bereits jetzt besonders am Markt hervorzuheben. Die Kennzeichnung wird an Produkte und Dienste vergeben, die anerkannte Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Das IT-Sicherheitskennzeichen wird durch das BSI für Produkte oder Dienste erteilt, wenn Hersteller die Konformität des Produktes zu bestimmten IT-Sicherheitsvorgaben vollständig geprüft und deren Erfüllung durch eine Herstellererklärung bestätigt haben. Die Beantragung ist freiwillig und ausschließlich im Rahmen der vom BSI definierten Produktkategorien möglich.
Die Sicherheitseigenschaften müssen währendder Laufzeit des Kennzeichens aufrechterhalten werden. Das überprüft das BSI stichprobenartig oder anlassbezogen. Sollten Abweichungen oder Sicherheitslücken auftreten, arbeitet das BSI vertraulich und partnerschaftlich mit den Herstellern
zusammen, um den zugesicherten Produktzustand wiederherzustellen.
Verbraucherinnen wiederum können das IT-Sicherheitskennzeichen schnell und einfach nutzen können, um mehr über die IT-Sicherheit von digitalen Produkten zu erfahren. Dazu muss der QR-Code im Onlineshop oder direkt auf der Verpackung gescannt werden, um die Produktinformationsseite des BSI aufzurufen.
(Foto: ZinetroN – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.10.24
Verwandte Produkte
-
Datenschutz und IT-Sicherheit bei der Nutzung von Cloud Services
Online-Schulung
708,05 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren



