Folge 60: Daten für die Sicherheit

Cover Podcast Episode 60

Datenschutz dient dem Schutz der Privatsphäre. Sie ist von der Verfassung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt und die DSGVO schützt sie seit 2018. Europa legt besonderen Wert auf diesen Schutz, der wie ein Markenzeichen dem Kontinent anhaftet. Die Menschen brauchen und schätzen den Schutz ihrer Privatsphäre vielleicht mehr, als der Ruf des Datenschutzrechts es vermuten lässt. Zu Recht beschweren sich Bürger und staatliche Stellen über überzüchteten Datenschutz, weil er über sein Ziel hinausschießt. Der Streit um das richtige Maß beschäftigt künftig den Vermittlungsausschuss, nachdem das sog. Sicherheitspaket im Bundesrat am 18. Oktober als zu schwach bewertet wurde. Wenn es um maßvolles, rechtskonformes und zugleich wirksames Entscheiden über das Verhältnis von Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und Sicherheit geht, ist das Bundesverfassungsgericht gefragt. Im DataAgenda Podcast werden diese Fragen im Gespräch mit Markus Hartmann. Leitender Oberstaatsanwalt und Chef der ZAC-NRW und Moritz Köhler von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht beleuchtet.

Letztes Update:22.10.24

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner