Folge 60: Daten für die Sicherheit

Cover Podcast Episode 60

Datenschutz dient dem Schutz der Privatsphäre. Sie ist von der Verfassung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt und die DSGVO schützt sie seit 2018. Europa legt besonderen Wert auf diesen Schutz, der wie ein Markenzeichen dem Kontinent anhaftet. Die Menschen brauchen und schätzen den Schutz ihrer Privatsphäre vielleicht mehr, als der Ruf des Datenschutzrechts es vermuten lässt. Zu Recht beschweren sich Bürger und staatliche Stellen über überzüchteten Datenschutz, weil er über sein Ziel hinausschießt. Der Streit um das richtige Maß beschäftigt künftig den Vermittlungsausschuss, nachdem das sog. Sicherheitspaket im Bundesrat am 18. Oktober als zu schwach bewertet wurde. Wenn es um maßvolles, rechtskonformes und zugleich wirksames Entscheiden über das Verhältnis von Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und Sicherheit geht, ist das Bundesverfassungsgericht gefragt. Im DataAgenda Podcast werden diese Fragen im Gespräch mit Markus Hartmann. Leitender Oberstaatsanwalt und Chef der ZAC-NRW und Moritz Köhler von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht beleuchtet.

Letztes Update:22.10.24

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    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

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    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

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    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

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