Neuer Entwurf eines Beschäftigtendatengesetzes

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) vorgelegt (Bearbeitungsstand: 08.10.2024). Dieses soll im letzten Jahr der Legislaturperiode das Koalitionsversprechen erfüllen, klare Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz zu schaffen.

Hintergrund

Nach dem Urteil des EuGH vom 30.3.2023, das § 26 BDSG für unwirksam erklärte, gab es Forderungen nach einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz. Der neue Entwurf greift diese auf und legt umfassende Vorschriften für den Umgang mit Beschäftigtendaten fest.

Kernpunkte des Referentenentwurfs

  • Erforderlichkeitsprüfung: Datenverarbeitungen im Arbeitsverhältnis unterliegen strengeren Verhältnismäßigkeitsprüfungen.
  • Zweckänderung: Daten dürfen nur unter strengen Voraussetzungen für neue Zwecke verwendet werden, insbesondere für Leistungsbewertungen.
  • KI-Einsatz: Beschäftigte haben das Recht auf Information und Einsicht in die Funktionsweise von KI-Systemen.
  • Überwachung: Videoüberwachung und GPS-Ortung sind streng reguliert, verdeckte Überwachung ist nur bei Verdacht auf Straftaten zulässig.
  • Verwertungsverbot: Datenschutzwidrig erlangte Daten dürfen nicht in Gerichtsverfahren verwendet werden.
  • Mitbestimmung des Betriebsrats: Der Betriebsrat erhält erweiterte Rechte beim Einsatz von Technologien und bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten.

Fazit

Das neue Beschäftigtendatengesetz stärkt den Schutz von Beschäftigten, stellt aber auch erhöhte Anforderungen an Arbeitgeber, insbesondere im Umgang mit modernen Technologien wie KI.

(Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)

Letztes Update:24.10.24

  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner