Mitwirkungspflichten Betroffener bei der Feststellung ihrer Identität
An die Ausübung von Betroffenenrechten kann eine Mitwirkungspflicht geknüpft sein,
wenn begründete Zweifel an der Identität der antragstellenden Person bestehen. In
diesen Fällen kann die Anforderung eines Identitätsnachweises gerechtfertigt sein.
Die Verantwortlichen müssen die Zweifel darlegen. Auch müssen die Grundsätze
des Art. 5 DS-GVO beachtet und eine nicht notwendige Neuerhebung von Daten
vermieden werden.
Eine allgemeine Identifizierungspflicht bei der Ausübung von
Betroffenenrechten besteht nicht. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die
Identität ohne weiteren Nachweis feststellbar ist, um den Anforderungen des Art. 12
Abs. 2 DS-GVO zu genügen und die Ausübung der Rechte so einfach wie möglich
zu machen, so das Verwaltungsgericht Berlin (Beschluss vom 24. April 2023, 1 K 227/22).
Hintergrund des Falls
- Sachverhalt: Eine Auskunftei erhielt einen Auskunftsantrag gemäß Art. 15 DS-GVO. Da im Datenbestand zwei weitere Personen mit demselben Vor- und Nachnamen wie der Antragsteller registriert waren, zweifelte sie an dessen Identität. Um die Herausgabe sensibler Bonitätsdaten an Unbefugte zu vermeiden, forderte sie zusätzliche Identifikationsangaben (Geburtsdatum, frühere Adressen) an.
- Reaktion des Antragstellers: Dieser verweigerte die Angabe der geforderten Daten und beschwerte sich zunächst bei der Datenschutzaufsicht, die jedoch keinen Verstoß gegen die Betroffenenrechte feststellte. Anschließend beantragte er Prozesskostenhilfe beim Verwaltungsgericht, welche abgelehnt wurde.
Rechtliche Würdigung
Das Gericht stellte klar:
- Identitätszweifel: Gemäß Art. 12 Abs. 6 DS-GVO können Verantwortliche zusätzliche Informationen anfordern, wenn begründete Zweifel an der Identität der antragstellenden Person bestehen. Diese Zweifel müssen nachvollziehbar dargelegt werden.
- Mitwirkungspflicht: Antragstellende müssen zur Klärung der Identität beitragen. Ohne diese Mitwirkung können Verantwortliche die Zweifel nicht ausräumen. Diese Pflicht dient dem Schutz personenbezogener Daten, um sicherzustellen, dass Informationen ausschließlich den betroffenen Personen bereitgestellt werden.
Bedeutung für die Praxis
- Prüfungspflicht der Verantwortlichen: Verantwortliche sollten Identitätszweifel sorgfältig dokumentieren und zusätzliche Informationen nur anfordern, wenn dies notwendig ist.
- Schutz sensibler Daten: Die Entscheidung betont die Balance zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und der Wahrung von Betroffenenrechten.
- Mitwirkung der Betroffenen: Antragstellende sollten sich der Mitwirkungspflicht bewusst sein, um Verzögerungen oder Ablehnungen von Anträgen zu vermeiden.
(Foto: tomfallen – stock.adobe.com)
Letztes Update:30.11.24
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Neue Datenschutz‑Hilfen von Microsoft für M365 und Copilot
Microsoft hat im November 2025 ein Paket neuer Dokumentations‑ und Compliance‑Hilfen vorgestellt, das Unternehmen bei der datenschutzkonformen Nutzung von Cloud- und KI‑Diensten unterstützen soll. Inhalte der neuen Hilfsmittel Ziel und Selbstverständnis Microsoft gibt an, mit diesen Hilfen den Nachweis der DSGVO‑Konformität und Erfüllung von Rechenschaftspflichten zu erleichtern – gerade im Kontext von KI‑gestützten Anwendungen und
Mehr erfahren -
HBDI gibt grünes Licht für Microsoft 365 – unter Bedingungen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) hat mit seinem am 15. November 2025 veröffentlichten Bericht bestätigt, dass Microsoft 365 unter bestimmten Bedingungen datenschutzkonform genutzt werden kann. Hintergrund der Einschätzung Nach früherer Kritik der Datenschutzkonferenz (DSK), wonach das Vertragswerk (Data Protection Addendum, DPA) von Microsoft im Jahr 2022 nicht den Anforderungen des Art. 28 DS-GVO genügen
Mehr erfahren -
BSI: IT‑Sicherheitslage bleibt angespannt
Das BSI hat am 11. November 2025 den neuen Jahresbericht „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025“ veröffentlicht. Die Bewertung der Behörde fällt klar aus: Deutschland bleibt trotz Verbesserungen bei der Cyberresilienz weiterhin eine angreifbare Zielstruktur für Cyberkriminelle und staatlich organisierte Angreifer. Wachsende Schwachstellen und vergrößerte Angriffsflächen Cyberbedrohungen in Vielfalt und Professionalisierung Fortschritte – aber
Mehr erfahren


