Verkürzte Speicherfristen bei der Schufa

Neuerungen bei Speicherfristen für ausgeglichene Forderungen
Ab dem 1. Januar 2025 reduziert die Schufa Holding AG die Speicherfrist für ausgeglichene Forderungen in bestimmten Fällen von bisher 36 auf 18 Monate. Diese Änderung betrifft etwa 120.000 Forderungen, die kurz nach der Übermittlung an die Auskunftei beglichen wurden. Zudem werden rund 56.000 Forderungen, die bereits länger als 18 Monate gespeichert sind, vorzeitig gelöscht.
Hintergrund der Regelung
Die Neuregelung ist Teil der überarbeiteten Verhaltensregeln für Wirtschaftsauskunfteien, die im Mai 2024 vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ nach Intervention des Hessischen Datenschutzbeauftragten (HBDI), Prof. Dr. Michael Roßnagel, angepasst wurden.
Voraussetzungen für verkürzte Speicherfristen
Die Speicherfrist wird auf 18 Monate verkürzt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach Übermittlung an die Schufa ausgeglichen.
- Innerhalb der 18 Monate wurden keine weiteren Negativdaten, wie neue Zahlungsstörungen, gemeldet.
- Es liegen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen vor.
Ziele und Auswirkungen
Die neue Regelung soll sicherstellen, dass betroffene Personen, die ihre Forderungen schnell begleichen, ihre Bonität früher wiederherstellen können. Prof. Dr. Roßnagel betonte, dass die Halbierung der Speicherfrist ein zentrales Anliegen war, um die Verhältnismäßigkeit und Fairness im Umgang mit personenbezogenen Daten zu stärken.
Genehmigung und Umsetzung
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat die überarbeiteten Verhaltensregeln zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Änderungen gelten ab Januar 2025 und sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der datenschutzrechtlichen Praktiken von Wirtschaftsauskunfteien.
Fazit
Diese Neuerung ist ein positives Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher, da sie einen schnelleren Wiederaufbau ihrer Bonität ermöglicht und die Speicherpraxis transparenter gestaltet.
(Foto: Timon – stock.adobe.com)
Letztes Update:30.12.24
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