Stichtag für KI-getriebene Unternehmen: KI-Kompetenz

Ki-Kompetenz

Am 2. Februar 2025 trat eine weitere Stufe des AI Act in Kraft, die für verschiedene Unternehmen relevant sein kann. Die entsprechende Norm lautet wie folgt:
Artikel 4 KI-Kompetenz

Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.

Hier sind die wesentlichen Punkte mit potenziellem Handlungsbedarf für die Verantwortlichen:

Verbot bestimmter KI-Systeme

  • Ab diesem Datum sind KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko (z. B. Social Scoring) explizit verboten.
  • Empfehlung: Überprüfung bestehender oder geplanter KI-Anwendungen auf mögliche Risiken im Sinne der Verordnung.

Kompetenzanforderungen für Mitarbeitende

  • Mitarbeitende dürfen KI-Systeme nur nutzen, wenn sie über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (technische Kenntnisse, Erfahrung, Schulung, Verständnis des Anwendungs-kontexts).
  • Unklar ist, wie diese Kompetenz konkret nachzuweisen oder zu bewerten ist.
  • Empfehlung: Prüfung, ob und welche internen Maßnahmen (Schulungen, Richtlinien) erforderlich sind, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Zeitplan für weitere Verpflichtungen und Sanktionen

  • Strafen gemäß Artikel 99 KI-VO/AI-Act sind erst ab dem 2. August 2025 vorgesehen, sobald nationale Behörden zur Überwachung benannt sind.
  • Verpflichtungen für General Purpose AI (GPAI) treten zwölf Monate nach Inkrafttreten der KI-Verordnung in Kraft (ab August 2025).
  • Ein Leitfaden für GPAI wird in drei Monaten veröffentlicht, was mögliche weitere Anforderungen präzisieren könnte.
  • Empfehlung: Beobachtung der Leitlinien und rechtlichen Entwicklungen, um frühzeitig Compliance-Maßnahmen einleiten zu können.

(Foto: NongAsimo – stock.adobe.com)

Letztes Update:08.02.25

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

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  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

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  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

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