Orientierungshilfe für KI-Projekte: IT-Planungsrat veröffentlicht Anonymisierungsleitfaden
Der IT-Planungsrat hat im April 2025 eine umfassende Handreichung zur datenschutzkonformen Anonymisierung veröffentlicht. Ziel ist es, Verantwortlichen in öffentlichen Stellen eine praxistaugliche Orientierung für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen von KI-Anwendungen zu bieten. Die Veröffentlichung greift ein zentrales Thema der datenbasierten Verwaltungsdigitalisierung auf und adressiert dabei sowohl rechtliche als auch technische Aspekte der Anonymisierung.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen der DS-GVO
Die Handreichung stellt klar, dass auch die Anonymisierung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DS-GVO darstellt und daher einer Rechtsgrundlage bedarf. Zudem kann sie eine Zweckänderung bedeuten, was zusätzliche Anforderungen mit sich bringt. Als anonymisiert gelten Daten nur dann, wenn eine Identifikation betroffener Personen mit vertretbarem Aufwand dauerhaft ausgeschlossen werden kann. Die Autoren betonen, dass dies nicht allein durch technische Maßnahmen, sondern durch eine risikobasierte Gesamtbetrachtung zu beurteilen ist.
Technische Verfahren und Anwendungsbezug
Die Veröffentlichung erläutert zentrale Anonymisierungstechniken wie k-Anonymität, l-Diversität, t-Closeness und Differential Privacy. Auch die Unterscheidung zwischen interaktiven und nicht-interaktiven Verfahren wird praxisnah aufbereitet. Ziel ist es, sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Bereitstellung oder Weitergabe von KI-Modellen den Personenbezug wirksam auszuschließen. Ergänzend werden Metriken vorgestellt, mit denen der Grad der Anonymisierung bewertet werden kann.
Empfehlungen für die Umsetzung in der Verwaltung
Die Handreichung spricht sich für eine frühzeitige Einbindung von Anonymisierungsstrategien in KI-Vorhaben aus. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sollten dabei stets risikoorientiert gewählt und dokumentiert werden. Die Nachvollziehbarkeit der eingesetzten Methoden ist nicht nur für die interne Kontrolle, sondern auch im Rahmen der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO von zentraler Bedeutung.
Die vollständige Handreichung ist über die Website des IT-Planungsrats verfügbar und stellt eine relevante Unterstützung für datenschutzkonforme Digitalisierungsvorhaben dar.
(Foto: Pixels Hunter – stock.adobe.com)
Letztes Update:24.05.25
Verwandte Produkte
-
Fortbildung zum KI-Datenschutz-Experten (AI-Privacy-Expert) GDDcert. EU
Seminar
2.469,25 € Mehr erfahren -
Unbegrenzte Mobilität – Cloud, Apps & KI datenschutzkonform einsetzbar?
Seminar
821,10 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren




