Orientierungshilfe für KI-Projekte: IT-Planungsrat veröffentlicht Anonymisierungsleitfaden

KI-Projekte und Datenschutz

Der IT-Planungsrat hat im April 2025 eine umfassende Handreichung zur datenschutzkonformen Anonymisierung veröffentlicht. Ziel ist es, Verantwortlichen in öffentlichen Stellen eine praxistaugliche Orientierung für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen von KI-Anwendungen zu bieten. Die Veröffentlichung greift ein zentrales Thema der datenbasierten Verwaltungsdigitalisierung auf und adressiert dabei sowohl rechtliche als auch technische Aspekte der Anonymisierung.

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen der DS-GVO

Die Handreichung stellt klar, dass auch die Anonymisierung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DS-GVO darstellt und daher einer Rechtsgrundlage bedarf. Zudem kann sie eine Zweckänderung bedeuten, was zusätzliche Anforderungen mit sich bringt. Als anonymisiert gelten Daten nur dann, wenn eine Identifikation betroffener Personen mit vertretbarem Aufwand dauerhaft ausgeschlossen werden kann. Die Autoren betonen, dass dies nicht allein durch technische Maßnahmen, sondern durch eine risikobasierte Gesamtbetrachtung zu beurteilen ist.

Technische Verfahren und Anwendungsbezug

Die Veröffentlichung erläutert zentrale Anonymisierungstechniken wie k-Anonymität, l-Diversität, t-Closeness und Differential Privacy. Auch die Unterscheidung zwischen interaktiven und nicht-interaktiven Verfahren wird praxisnah aufbereitet. Ziel ist es, sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Bereitstellung oder Weitergabe von KI-Modellen den Personenbezug wirksam auszuschließen. Ergänzend werden Metriken vorgestellt, mit denen der Grad der Anonymisierung bewertet werden kann.

Empfehlungen für die Umsetzung in der Verwaltung

Die Handreichung spricht sich für eine frühzeitige Einbindung von Anonymisierungsstrategien in KI-Vorhaben aus. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sollten dabei stets risikoorientiert gewählt und dokumentiert werden. Die Nachvollziehbarkeit der eingesetzten Methoden ist nicht nur für die interne Kontrolle, sondern auch im Rahmen der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO von zentraler Bedeutung.

Die vollständige Handreichung ist über die Website des IT-Planungsrats verfügbar und stellt eine relevante Unterstützung für datenschutzkonforme Digitalisierungsvorhaben dar.

(Foto: Pixels Hunter – stock.adobe.com)

Letztes Update:24.05.25

  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner