Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz

Im Juni 2025 haben die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder eine gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz veröffentlicht. Ziel ist es, den Einsatz von KI-Systemen verantwortungsvoll zu gestalten und dabei die Grundprinzipien des Rechtsstaats zu wahren.
Zentrale Leitlinien der Erklärung:
- Menschenzentrierte und vertrauenswürdige KI: Die Justiz strebt den Einsatz von KI-Systemen an, die wiederkehrende Aufgaben automatisieren, die Aktenbearbeitung erleichtern und die Kommunikation verbessern. Dabei soll der Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen vereinfacht und modernisiert werden.
- Wahrung richterlicher Entscheidungsgewalt: Die endgültige Entscheidungsfindung bleibt eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger behalten ihre Entscheidungskompetenzen und sind bei ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
- Umsetzung der EU-KI-Verordnung (KI-VO): Die Justiz sieht die KI-VO als Chance für den menschenzentrierten und vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Systemen. Es wird eine Bund-Länder-übergreifende Auslegungspraxis angestrebt, um eine einheitliche und effektive Anwendung der Verordnung in der Justiz zu gewährleisten.
- Aufbau einer KI-Plattform: Zur Integration von KI-Systemen in die Betriebsumgebungen und Geschäftsprozesse der Justiz wird eine gemeinsame KI-Plattform entwickelt. Diese soll den Justizangehörigen einen zentralen Zugang zu den KI-Systemen ermöglichen und die Verwaltung sowie Weiterentwicklung der Systeme erleichtern.
- Förderung von Innovationen: Die Justiz möchte sich als potenzieller Einsatzbereich für Innovationen im KI-Technologiesektor positionieren. Dazu werden ein gemeinsames KI-Ökosystem errichtet, Anreize für Start-ups und KMU geschaffen sowie spezielle Sandbox- oder Laborumgebungen für KI-Systeme in der Justiz eingerichtet.
- Stärkung von KI-Kompetenzen: Der fortlaufende Diskurs zwischen Bund und Ländern sowie mit externen Partnern aus Wirtschaft, Forschung und Anwaltschaft wird gefördert. Zudem sollen die KI-Kompetenzen sämtlicher Justizangehörigen aktiv gestärkt werden, um die Potenziale von KI bestmöglich zu nutzen.
Die gemeinsame Erklärung bildet die Grundlage für die künftige KI-Strategie der Justiz in Deutschland, die im April 2025 durch den E-Justice-Rat verabschiedet wurde. Diese Strategie ist als dynamischer Prozess angelegt, der im ständigen Dialog mit internen und externen Stakeholdern weiterentwickelt wird.
(Foto: 3Dsss – stock.adobe.com)
Letztes Update:06.06.25
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Webinar Verarbeitungsverzeichnis softwaregestützt erstellen, dokumentieren, pflegen und archivieren
Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager
Mehr erfahren -
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren -
Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Mehr erfahren