Geschlechtliche Vielfalt als Datenschutzthema

Pride Week – geschlechtliche Vielfalt ist auch ein Datenschutzthema

Im Rahmen der Pride Week 2025 weist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf datenschutzrechtliche Aspekte im Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt hin. Das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft trat, ermöglicht es Personen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister selbst zu bestimmen oder keinen Eintrag vorzunehmen. Diese rechtliche Neuerung hat Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere in Bezug auf die Datenrichtigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. d) DS-GVO.

Datenrichtigkeit und Berichtigungsanspruch

Datenverarbeitende Stellen wie Behörden, Unternehmen und Dienstleister sind verpflichtet, personenbezogene Daten korrekt zu erheben und zu speichern. Wenn sich die Geschlechtsidentität einer Person ändert oder sie keinen Geschlechtseintrag wünscht, haben Betroffene gemäß Art. 16 DSGVO einen Anspruch auf Berichtigung ihrer Daten. Dabei ist die Eintragung im Personenstandsregister maßgeblich, wie § 10 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) festlegt.

Die Abfrage des Geschlechts darf nur erfolgen, wenn sie für die Vertragserfüllung „objektiv unerlässlich“ ist. Dies bestätigte der Europäische Gerichtshof am 9. Januar 2025 im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bahnfahrkarten. Demnach ist die Angabe des Geschlechts für die Beförderungsleistung nicht erforderlich.

Praktische Umsetzung

Datenverarbeitende Stellen sollten ihre Systeme so anpassen, dass sie neben den Kategorien „weiblich“ und „männlich“ auch „divers“ oder „kein Geschlecht“ erfassen können. Anreden in Korrespondenz sollten geschlechtsneutral gestaltet werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen zu wahren und Diskriminierung zu vermeiden.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit betont, dass die Achtung der geschlechtlichen Vielfalt im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen steht und zur Förderung der Gleichberechtigung beiträgt.

(Foto: erika8213 – stock.adobe.com)

Letztes Update:09.08.25

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