Datenpannenmanagement: LDI NRW identifiziert strukturelle Schwachstellen

Incidentmanagement im Krankenhaus

Keine Datenpanne in zwei Jahren – klingt gut, ist aber verdächtig. Zu diesem Schluss kommt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) nach einer Befragung von 33 Kliniken zum Umgang mit Datenschutzvorfällen. Das Ergebnis zeigt ein gemischtes Bild: solide IT-Sicherheitsstandards auf der einen, mögliche Lücken im internen Meldewesen auf der anderen Seite.

Untersuchungsgegenstand und Methodik

Die LDI NRW befragte 23 Krankenhäuser der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland sowie die zehn NRW-Universitätskliniken. Der Fokus auf Kliniken begründet sich mit der besonderen Sensibilität der dort verarbeiteten Gesundheitsdaten, bei denen Datenverluste besonders schwerwiegende Folgen haben können.

Positiv: Geringe Cyberangriffslast, proaktive Betroffeneninformation

Verglichen mit anderen Sektoren sind Kliniken wenig von Cyberangriffen betroffen – ein Befund, den die LDI NRW auf bereits implementierte IT-Sicherheitsstandards zurückführt. Die häufigsten Datenpannen waren Fehlversendungen und unbefugte Datenweitergaben. Bemerkenswert positiv ist, dass in 21 Prozent (2023) bzw. 13 Prozent (2024) der Fälle betroffene Personen auch dann informiert wurden, wenn keine rechtliche Benachrichtigungspflicht bestand. Dieser Ansatz wird von der Landesbeauftragten Bettina Gayk ausdrücklich begrüßt.

Kritisch: Null-Meldungen als Warnsignal

Zwölf der befragten Einrichtungen gaben an, in den Jahren 2023 und 2024 keine einzige Datenpanne verzeichnet zu haben. Die LDI NRW wertet dies als Hinweis auf unzureichende interne Meldeprozesse: Vorfälle dürften direkt mit Betroffenen geklärt worden sein, ohne die vorgeschriebenen internen Dokumentationspflichten zu erfüllen.

Für Datenschutzverantwortliche in Gesundheitseinrichtungen ist dies ein zentraler Hinweis: Auch Datenpannen mit lediglich geringem Risiko müssen intern dokumentiert werden. Die Dokumentation dient nicht nur zur Erfüllung aufsichtsbehördlicher Anforderungen, sondern auch um Häufungen in bestimmten Bereichen zu erkennen und das Pannenmanagement gezielt weiterzuentwickeln.

Empfehlung der Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte Gayk empfiehlt regelmäßige Schulungen der Beschäftigten zu meldepflichtigen Sachverhalten und zu internen Meldewegen als wesentliche Maßnahme zur Verbesserung des Datenpannenmanagements.

(Foto: Suriyo – stock.adobe.com)

Letztes Update:28.05.26

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