Datenübertragbarkeit: Gescannte PDF-Tabellen sind nicht maschinenlesbar

CSV

Das OLG Stuttgart hat mit Teilurteil vom 31.07.2026 (Az. 5 U 271/24) die Anforderungen an das Format einer Datenkopie präzisiert. Entscheidend ist, ob die betroffene Person Auskunft nach Art. 15 DS-GVO oder die Herausgabe ihrer Daten nach Art. 20 DS-GVO verlangt.

Sachverhalt

Ein Spieler verlangte von einem in Malta ansässigen Anbieter von Online-Sportwetten und virtuellen Automatenspielen seine vollständige Zahlungs- und Spielhistorie. Er wollte damit im Rahmen einer Stufenklage Rückzahlungsansprüche beziffern. Der Anbieter übermittelte einen 62-seitigen Kontoauszug als PDF, der lediglich einen Papierausdruck abbildete. Markieren, Kopieren oder Durchsuchen war nicht möglich. Das LG Stuttgart hatte die Klage noch abgewiesen, weil ein PDF ein gängiges elektronisches Format sei.

Art. 15: Menschenlesbarkeit genügt

Der Senat bestätigt zunächst, dass der Auskunftsanspruch erfüllt war. Art. 12 und Art. 15 Abs. 3 DS-GVO verlangen keine Maschinenlesbarkeit, sondern eine leicht zugängliche und verständliche Darstellung. Dafür können im Zweifel sogar Screenshots ausreichen. Ausdrücklich offen gelassen hat das Gericht, ob anderes gilt, wenn ein Verantwortlicher ursprünglich maschinenlesbare Daten gezielt in eine schwer verwertbare Form bringt.

Art. 20: Struktur statt Bild

Erfolg hatte der Kläger jedoch mit dem Anspruch auf Datenübertragbarkeit. Die Verarbeitung beruhte auf einer zumindest konkludenten Einwilligung und erfolgte automatisiert. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Spieler die Daten zudem selbst „bereitgestellt“. Dazu zählen:

  • Ein- und Auszahlungen sowie Spieleinsätze, die der Nutzer selbst eingibt,
  • das Ergebnis des Spiels oder der Wette, weil es mit dem Einsatz einen einheitlichen Datensatz bildet.

Abgeleitete Daten wie Scores oder Profile fallen dagegen nicht darunter. Auf die Motive des Klägers kommt es nach dem Senat nicht an.

Ein PDF ohne Texterkennung sei nicht strukturiert und maschinenlesbar im Sinne von Art. 20 Abs. 1 DS-GVO. Maschinenlesbarkeit bedeute mehr als die Möglichkeit, Texte zu erkennen: Software muss auch die innere Struktur der Daten erfassen können. Die Verpflichtung, OCR-Programme einzusetzen, verneint das Gericht. Anderenfalls wäre das Merkmal der Maschinenlesbarkeit überflüssig. Im konkreten Fall scheiterte selbst die Übertragung nach Excel, weil die Spalte „Description“ zahlreiche Leerzeichen enthielt. Als geeignet nennt das Gericht etwa XML, JSON oder CSV mit Kopfzeilen.

Einordnung und Praxis

Das OLG hat die Revision wegen abweichender Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zugelassen. Verantwortliche, die Transaktions- oder Nutzungsdaten auf Grundlage von Vertrag oder Einwilligung verarbeiten, sollten strukturierte Exporte vorhalten und Anfragen sorgfältig danach einordnen, ob Auskunft oder Datenübertragung verlangt wird.

Quelle: OLG Stuttgart, Teilurteil vom 31.07.2026 – 5 U 271/24 (Landesrechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg)

(Foto: dizain – stock.adobe.com)

Letztes Update:06.10.26

  • Euro im Hintergrund, Hammer im Vordergrund

    EDSA-Leitlinien für Bußgeld werden aktualisiert

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die Leitlinien 04/2026 angenommen und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Sie regeln, wann Aufsichtsbehörden ein Bußgeld statt oder neben anderen Abhilfemaßnahmen nach Art. 58 Abs. 2 DS-GVO verhängen sollen. Die Leitlinien 04/2022 zur Berechnung der Bußgeldhöhe bleiben daneben bestehen, die bisherigen Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zu diesem Thema werden ersetzt. Fünf Schritte

    Mehr erfahren
  • Weißes Blatt, auf dem steht: I agree, ein Stift will abhaken

    DSK aktualisiert Kurzpapier Nr. 20 zur Einwilligung

    Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat ihr Kurzpapier Nr. 20 zur Einwilligung nach der DS-GVO überarbeitet und mit Stand vom 23.09.2026 veröffentlicht. Beschlossen wurde es auf der 3. Zwischenkonferenz, auf der auch das Kurzpapier Nr. 2 zu Aufsichtsbefugnissen und Sanktionen aktualisiert wurde. Das Papier orientiert sich an den EDSA-Leitlinien 05/2020 und fasst die Anforderungen an eine wirksame

    Mehr erfahren
  • Mann an Tastatur, vorne ein Chatbot

    KI-Chatbots: Art. 9 DS-GVO gilt auch für ungefragt eingegebene sensible Daten

    Das LG Köln hat mit Urteil vom 17.09.2026 (Az. 33 O 120/24) einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Snap Group Limited in vollem Umfang stattgegeben. Im Mittelpunkt steht der in Snapchat integrierte KI-Chatbot „My AI“, der bereits Nutzenden ab 13 Jahren offensteht. Chat-Eingaben als Grundlage für Werbung Vor der ersten Nutzung wies Snap

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner